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AUGUST 21, 2020
Bei einer verdachtsunabhängigen Prüfung einer Baustelle in Ingolstadt nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz stellten die Bediensteten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) am 20.08.2020 insgesamt 14 Personen fest, die sich illegal im Bundesgebiet aufgehalten haben.
Die bosnischen, kosovarischen und serbischen Staatsangehörigen besaßen weder den für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderlichen Aufenthaltstitel noch eine Arbeitsgenehmigung. Einige von Ihnen waren bereits seit Jahren illegal auf Baustellen in ganz Deutschland tätig und darüber hinaus nicht zur Sozialversicherung angemeldet.
Nach ausführlicher Befragung der Arbeiter mithilfe von Dolmetschern, erkennungsdienstlicher Behandlung durch die Polizeiinspektion Ingolstadt und Zahlung einer Sicherheitsleistung wurden die zunächst in Gewahrsam genommenen Personen wieder auf freien Fuß gesetzt. Die zuständige Ausländerbehörde verfügte die Ausweisung der Personen, sie müssen Deutschland verlassen.
Gegen die Arbeitgeber wurden Strafverfahren wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und illegaler Beschäftigung von Ausländern ohne gültige Arbeitsgenehmigung eingeleitet. Gegen eine der Firmen wurde darüber hinaus ein Strafverfahren wegen Vorenthalten von Arbeitsentgelt eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Zusatzinformation: Die Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfolgen nach einem ganzheitlichen Prüfungsansatz. Neben der Einhaltung des Branchenmindestlohns oder des gesetzlichen Mindestlohns werden auch alle anderen in Betracht kommenden Prüffelder nach § 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, zum Beispiel sozialversicherungs- oder arbeitsgenehmigungsrechtliche Aspekte sowie illegales Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis, verfolgt.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Augsburg hat im Jahr 2019 insgesamt 1.600 Arbeitgeber überprüft und rund 23 Millionen Euro Schadenssumme ermittelt. Im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen haben die Gerichte Freiheitsstrafen von 89 Jahren und knapp zwei Millionen Euro Geldbußen und -strafen verhängt.
HINWEIS: Der Bezirk des Hauptzollamts Augsburg umfasst den gesamten Regierungsbezirk Schwaben und Teile von Oberbayern, wie den Raum Ingolstadt.
Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Augsburg, übermittelt durch news aktuell