Landstuhl: Zollamt stoppt illegale Abfallverbringung Schrottfahrzeuge sollten ohne Genehmigung ausgeführt werden

vonPresseportal.de
DEZEMBER 14, 2020

ots/Hauptzollamt Landshut

Landshut (ots) - Bereits im November wurden beim Zollamt Suben-Autobahn vier nicht mehr fahrbereite Sattelzugmaschinen zur Ausfuhr nach Jordanien angemeldet. Bei der Prüfung der Sendung stellten die Abfertigungsbeamten fest, dass für derartige Abfälle ein Genehmigungserfordernis für das Bestimmungsland Jordanien besteht. Zudem wurde bei der Beschau der Ladung bemerkt, dass an den Schrottfahrzeugen Betriebsstoffe ausgelaufen sind.

Nach Rücksprache mit der zuständigen Überwachungsbehörde, der Regierung von Niederbayern, untersagten die Zöllner des Hauptzollamts Landshut die Ausfuhr der Schrottfahrzeuge. Dem Ausführer droht ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer versuchten illegalen Abfallverbringung. Die engmaschige Ausfuhrüberwachung dient dem Umweltschutz.

Die Zollverwaltung kontrolliert Abfalltransporte aus, nach und durch Deutschland. Das Verbringen von Abfällen innerhalb der Europäischen Union wird durch europäische Verordnungen und nationale Bestimmungen, wie das deutsche Abfallverbringungsgesetz, geregelt. Viele Länder, unter anderem Jordanien, hatten sich dabei gegen die Einfuhr von Abfällen dieser Art aus der EU ausgesprochen.


Quelle: Original-Content von: Hauptzollamt Landshut, übermittelt durch news aktuell

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