vonRedaktion Salzburg
JÄNNER 22, 2022
Freitesten nicht mehr an Tag fünf möglich; digitales Formular für Erfassung der Erkrankten beschleunigt Abläufe; Testkapazitäten sind derzeit ausreichend vorhanden
Bregenz (VLK) – Die täglich hohe Zahl an Neuinfektionen führt österreichweit zu einem sehr hohen Arbeitspensum in den Infektionsteams, Tendenz stark steigend. Dies macht Anpassungen in der Absonderungsstrategie unumgänglich, erklärt Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher. Die vorhandenen Ressourcen im Infektionsteam und bei den behördlichen Testungen in der Pathologie Feldkirch müssen zielgerichtet eingesetzt werden, um die kommenden Wochen bewältigen zu können. Positiv geteste Personen werden für die Datenerhebung digital und nur mehr in Ausnahmefällen telefonisch kontaktiert. Freitesten wird nicht mehr wie bisher am fünften Tag der Absonderung ermöglicht, sondern erst in den darauffolgenden Tagen.
Vorarlberg liegt derzeit bei rund 1.000 Neuerkrankten pro Tag, für die kommenden Wochen werden diese laut Prognosen weiterhin stark steigen. Die Kapazitäten im Infektionsteam sowie in der Pathologie werden weiterhin gesteigert, dennoch muss jetzt vorgebaut werden, Anpassungen sind notwendig. Testabnahmekapazitäten sowie Laborkapazitäten sind derzeit ausreichend vorhanden.
Weiterer Digitalisierungsschritt
Das Land stockt die Zahl der Mitarbeitenden, die das Infektionsteam unterstützen, weiter auf. „Es werden wieder Mitarbeitende aus dem gesamten Landesdienst eingebunden, die jetzt schon übers Wochenende verschiedenste Aufgaben erfüllen und die anfallenden Telefonanrufe im Contact Tracing mit übernehmen“, erklärt Rüscher. „Außerdem stellen wir weitere Arbeitsschritte auf digitale Anwendungen um. Damit haben wir schon in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht.“ So wird seit heute Mittag die telefonische Abfrage von Erkrankten (u.a. Erhebung von Symptombeginn, Ansteckungsquellen) durch ein digitales Formular ersetzt. Es werden dann nur noch jene Personen angerufen, die dieses Formular nicht innerhalb von 24 Stunden vollständig ausgefüllt haben oder deren Angaben nicht plausibel sind. Dadurch sollen die Abläufe wesentlich beschleunigt werden. Die freiwerdenden Ressourcen werden für die Terminvereinbarung des Freitestens eingesetzt. „Bis 14:00 Uhr haben bereits rund 700 Personen das Formular ausgefüllt – wir freuen uns über den großen Erfolg des nächsten Digitalisierungsschritts nach der digitalen Einmeldung von positiven Antigentest und der digitalen Erfassung und Kontaktaufnahme der Kontaktpersonen!“, so Landesrätin Rüscher.
Freitesten erst nach Tag fünf möglich
Die Freitestmöglichkeit wird in der nächsten Zeit nicht mehr an Tag fünf der Absonderung ermöglicht, sondern erst an den weiteren Folgetagen. Derzeit werden Termine für Tag acht der Absonderung vergeben. Diese Anpassung ist gesetzlich möglich und liegt im Ermessen der Gesundheitsbehörde, wenn die vorhandenen Kapazitäten dies notwendig machen. Die vom Infektionsteam ausgestellten Bescheide werden entsprechend angepasst. „Für die Freitestmöglichkeit werden Sie von der Gesundheitsbehörde kontaktiert und zu einer weiteren Testung angemeldet. Wann dieser Testtermin stattfinden wird, liegt im Ermessen der Behörde“, so Martina Rüscher. Für das Freitesten wird nur ein behördlich zugewiesener Test akzeptiert. Positiv getestete Personen dürfen sich auch nicht frei bewegen, um Screening-Test-Angebote anzunehmen, sondern das Haus nur für behördlich zugewiesenen Tests verlassen.
Nur 5,8 Prozent von PCR-Tests an Tag fünf hatten Ende der Absonderung zur Folge
„Zudem wissen wir, dass nur 5,8 Prozent aller Personen, die sich am Tag fünf freitesten ließen, wirklich einen CT-Wert von über 30 hatten. Ist dies nicht erfolgreich, möchte man es verständlicherweise jeden 2. Tag mit einem Re-Test neu versuchen. Aber erst ab Tag acht steigt die Zahl von Testergebissen, die ein Ende der Absonderung zur Folge haben, auf rund 20 Prozent. Wir müssen daher reagieren und vorhandene Ressourcen für behördliche PCR-Tests von Verdachtspersonen, Kontaktpersonen und Re-Tests haushälterisch einsetzen – gerade im Hinblick auf die Bewältigung der kommenden Tage“, so Landesrätin Rüscher.
Absonderungsregeln beachten
In der Regel endet eine Absonderung automatisch an Tag zehn nach einem positiven PCR-Test, es braucht dafür keinen weiteren PCR-Test. Wer sich vorab behördlich Freitesten will, kann nur vorzeitig aus der Absonderung entlassen werden, wenn bei der Freitestung ein negatives Ergebnis bzw. ein steigender CT-Wert von mehr als 30 ausgewiesen wird sowie die Person 48 Stunden symptomfrei ist. Wer beim Re-Test allerdings nach wie vor als infektiös gilt (CT-Wert unter 30), dessen Absonderung kann um weitere sieben Tage verlängert werden.
Digitale Angebote nutzen, „1450“ freihalten
Wichtig ist, dass all jene, die positiv getestet sind und noch nicht angerufen wurden, sich nicht an 1450 wenden. „Dadurch können wir die Gesundheitsberatung 1450 für jene Menschen freihalten, die krank sind und medizinische Hilfe benötigen. Zudem wird der Ablauf dadurch auch nicht beschleunigt werden. Wir bitten, möglichst die digitalen Angebote zu nutzen - die digitale Einmeldung von positiven Antigentests, das Ausfüllen von digitalen Formularen für Erkrankte sowie für die Kontaktpersonenerhebung“, rät die Landesrätin.
Quelle: Land Vorarlberg