Innsbruck: Zugangskontrollen im Rathaus werden aufgehoben

vonRedaktion Salzburg
MÄRZ 04, 2022

Foto: Stadt Innsbruck

Stadtmagistrat setzt weiter auf Terminvereinbarungen

Seit März 2020 gelten im Magistrat im Hinblick auf die geltenden Corona-Maßnahmen eingeschränkte Zugangsregelungen. Seither ist das Innsbrucker Rathaus nur über die Fallmerayerstraße Nord sowie das Bürgerservice erreichbar. Analog zu den Öffnungsschritten des Bundes ab 5. März 2022 fallen nun auch in der Maria-Theresien-Straße 18 die Zugangskontrollen und sämtliche Rathauszugänge werden wieder geöffnet – dies gilt auch für die Aufzüge.

Maskenpflicht und Termine

Das Tragen von FFP2-Masken in geschlossenen Räumen und im Parteienverkehr bleibt weiterhin aufrecht. Um Verzögerungen und überfüllte Wartebereiche bei Behördengängen zu vermeiden, muss vorab nach wie vor ein Termin mit der entsprechenden Dienststelle vereinbart werden. Darüber hinaus sollen Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen unbedingt weiter eingehalten werden. Kontaktdaten zu den einzelnen Fachdienststellen sind online unter www.innsbruck.gv.at oder über die Telefonnummer +43 512 5360-0 erhältlich.

Ausgenommen von der Terminvereinbarung sind nach wie vor das Bürgerservice (geöffnet von Mo. bis Do., 8.00 - 17.00 Uhr und Fr., 8.00 - 12.00 Uhr), die Aufenthaltsangelegenheiten (Mo. bis Fr., 8.00 - 12.00 Uhr) und das Meldewesen (Mo. bis Fr., 8.00 - 12.00 Uhr). Für die (Neu-)Ausstellung eines Reisepasses muss jedoch wie gehabt ein Termin im Vorfeld vereinbart werden.

Digitale Services

Sämtliche Kontaktdaten zu den einzelnen Fachdienststellen und Online-Leistungen des Stadtmagistrats sind unter www.innsbruck.gv.at zu finden. Telefonische Auskünfte sind unter der Nummer +43 512 5360 möglich. Mit der Handy-Signatur als rechtsgültige elektronische Unterschrift können Amtswege im Internet erledigt werden. Die Beantragung erfolgt über www.handy-signatur.at oder über FinanzOnline. Die Aktivierung ist unter anderem im Bürgerservice (Maria-Theresien-Straße 18, Erdgeschoß) möglich. Diverse Formulare stehen BürgerInnen unter www.innsbruck.gv.at/formulare zur Verfügung. AD

Quelle: Stadt Innsbruck

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