vonOTS
DEZEMBER 15, 2023
Dank des Bundesgesetzes zur Unterstützung von Rettungs- und Zivilschutzorganisationen erhalten Hilfsorganisationen nun zusätzlich 22 Millionen Euro jährlich an Unterstützungen. Damit wird ein deutliches Zeichen gesetzt, um die Rettungsdienste zu stärken und die Katastrophenhilfe zu verbessern.
Anlass für die finanzielle Stärkung der Rettungs- und Zivilschutzorganisationen waren laut Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch die kürzlich gemachten Erfahrungen: „Die Extremwetterereignisse diesen Sommer haben die Wichtigkeit einer gut aufgestellten Katastrophenhilfe verdeutlicht. Den Einsatzkräften war es zu verdanken, dass Hochwasserregionen evakuiert, Infrastruktur wiederhergestellt und Bewohnerinnen und Bewohner ausreichend versorgt werden konnten. Ich freue mich, dass wir als Bund den Rettungsorganisationen 20 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stellen, damit sie bestehende Vorkehrungen für Krisen- und Katastrophenfälle beibehalten und an gestiegene Anforderungen anpassen können. Gleichzeitig fördern wir die Information und die Aufklärung der Bevölkerung mit weiteren zwei Millionen Euro. Wir setzen damit einen wichtigen Schritt, um die Versorgung der Zivilgesellschaft in Katastrophenfällen nachhaltig zu verbessern.“
Die Malteser leisten einen maßgeblichen Beitrag für die Gesellschaft in den Bereichen Rettungsdienst, Katastrophenhilfe und vielfältiger sozialer Dienste. Mag. Manuel Weinberger, Generalsekretär des Malteser Hospitaldienstes Austria, zur zusätzlichen Finanzierung: „Dieses Gesetz markiert einen bedeutenden ersten Schritt. Es schafft erstmals die Chance, frühzeitig, zielgerichtet und in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen Vorsorgemaßnahmen zu treffen. So sind wir in Krisensituationen besser vorbereitet und können die bestmögliche Unterstützung für unsere Bevölkerung gewährleisten. Unser herzlicher Dank gilt allen Beteiligten, die zum Erfolg dieses wichtigen Vorhabens beigetragen haben.“
Auf die Frage nach der Verwendung der zusätzlichen Mittel erklärt Mag. Weinberger: „Diese Mittel dienen dazu, das über Jahre entstandene Delta zwischen Ausgaben und Einnahmen zu schließen. Sie ermöglichen es uns, zukunftsorientiert zu planen, da die Anforderungen an Hilfsorganisationen kontinuierlich steigen. Das betrifft den Umfang der Hilfeleistungen genauso, wie die dafür benötigte Ausstattung. Die nun bereitgestellten Mittel sind eine bedeutende Unterstützung, ergänzend zu Spenden und dem ehrenamtlichen Einsatz vieler engagierter Menschen, auf die jede Hilfsorganisation angewiesen ist.“
Weinberger betont die essenzielle Zusammenarbeit aller Hilfsorganisationen: „Die Anwesenheit von sieben verschiedenen Organisationen bei dieser Pressekonferenz verdeutlicht, dass dieses Bundesgesetz durch gemeinsame Anstrengungen zustande gekommen ist. Wir werden auch künftig eng zusammenarbeiten, um eine optimale Mittelverwendung sicherzustellen.“ Abschließend fasst Mag. Weinberger zusammen: „Wir sind dankbar für diesen bedeutenden ersten Schritt! Doch weitere Schritte sind auch auf Landesebene notwendig, um den eingeschlagenen Weg fortzusetzen.“
Über den Malteser Hospitaldienst Austria
In Österreich im Jahre1956 durch den Souveränen Malteser-Ritter-Orden gegründet, hat sich der Malteser Hospitaldienst Austria zu einer der größten rein ehrenamtlichen Rettungs- und Behindertenbetreuungs-Organisationen in Österreich entwickelt. Arme, notleidende, kranke und verlassene Menschen stehen im Mittelpunkt der von christlicher Nächstenliebe getragenen Tätigkeit der Malteser. Über 1.000 aktive, ausschließlich ehrenamtliche Mitglieder nehmen sich im Bereich der Sozialarbeit und Behindertenbetreuung in persönlicher Zuwendung um alte, behinderte und bedürftige Menschen an, oder helfen im Sanitäts- und Rettungsdienst sowie in der Katastrophenhilfe. Weitere mehr als 1.200 Mitglieder leisten ideelle und finanzielle Unterstützungen. Spenden an den Malteser Hospitaldienst Austria sind von der Steuer absetzbar. www.malteser.at
Quelle: OTS