„Verfassungsgerichtshof auf Tour“ in der Maria-Theresien-Kaserne

vonOTS
JULI 10, 2021

Foto: Bundesheer/ Laura Heinschink

Foto: Bundesheer/ Laura Heinschink

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Die österreichische Bundesverfassung hautnah erleben

Wien (OTS) - Am Freitag, den 9. Juli 2021, eröffnete Verteidigungsministerin Klaudia Tanner gemeinsam mit dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, Christoph Grabenwarter, die Ausstellung „Verfassungsgerichtshof auf Tour“. Diese wird anlässlich des 100. Geburtstages der Bundesverfassung in der Maria-Theresien-Kaserne ausgestellt. Grundwehrdiener, Berufssoldatinnen und -soldaten, Milizsoldatinnen und -soldaten sowie Ressortangehörige können diese Ausstellung bis zum 27. August in der Maria-Theresien-Kaserne besuchen. Ziel ist es, dass vor allem die Grundwehrdiener über die Aufgaben des Verfassungsgerichtshofes informiert werden und über die Verfassung selbst mehr erfahren. Die Ausstellung wird durch die „Staats- und wehrpolitische Bildung“ zugänglich gemacht, welche besonders im Grundwehrdienst etabliert ist.

„Die österreichische Verfassung gilt als Fundament unserer Gesellschaft. Deswegen freut es mich umso mehr, eine solch gelungene Ausstellung in der Maria-Theresien-Kaserne eröffnen zu dürfen. Eine großartige Möglichkeit, wesentliche Säulen der Rechtsstaatlichkeit zu veranschaulichen“, so Verteidigungsministerin Klaudia Tanner.

Seit Mai wandert die Ausstellung zum Thema „100 Jahre Verfassungsgerichtshof“ schon quer durch Österreich. In der Steiermark, in Oberösterreich, Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Kärnten konnte sich die Bevölkerung bereits selbst ein Bild davon machen. In den restlichen drei Bundesländern wird es im Herbst für die Öffentlichkeit möglich sein, die Wanderausstellung zu besuchen. Es sollen aber vor allem Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren, darunter auch Präsenzdiener, von der Ausstellung profitieren.

Den Verfassungsgerichtshof gibt es seit dem Jahr 1920 und damit so lange, wie die Verfassung selbst. Die Verfassung sichert die Grundrechte und Freiheiten der österreichischen Bevölkerung. Sie garantiert, dass alle Bürgerinnen und Bürger sich frei entfalten können und vor allem durch das Gesetz gleichbehandelt werden.

Quelle: OTS

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