Vorarlberg: „Zweite Autorschaft“ - Christoph König präsentiert Buch über Friedrich Nietzsche

vonRedaktion Salzburg
NOVEMBER 08, 2021

Vorarlberg

Veranstaltung des Franz-Michael-Felder-Archivs. Voranmeldung erforderlich auf: www.vorarlberg.at/vlb

Bregenz (VLK) – Auf Einladung des Franz-Michael-Felder-Archivs der Vorarlberger Landesbibliothek ist der Literaturwissenschaftler Christoph König am Donnerstag, den 11. November 2021, im Kuppelsaal der Landesbibliothek in Bregenz zu Gast. In seinem Buch „Zweite Autorschaft. Philologie, Poesie und Philosophie in Friedrich Nietzsches ‚Also sprach Zarathustra‘ und ‚Dionysos-Dithyramben‘“ präsentiert er insistierende Lektüren und Forschungskritik – nach Maßgabe der kreativen Praxis in Nietzsches späten Werken. Durch den Abend führt Jürgen Thaler, Leiter des Felder-Archivs. Beginn: 20:00 Uhr, Eintritt frei. Voranmeldung erforderlich auf: www.vorarlberg.at/vlb

„Die zweite Autorschaft […] setzt die erste voraus und vermag den Sinn der ersten besser, weil gegenläufig zu verstehen.“ So heißt es in Christoph Königs 2021 bei Wallstein erschienenen Buch „Zweite Autorschaft. Philologie, Poesie und Philosophie in Friedrich Nietzsches ‚Also sprach Zarathustra‘ und ‚Dionysos-Dithyramben‘“.
Nietzsches Prosawerk „Also sprach Zarathustra“ und sein später Gedichtzyklus „Dionysos-Dithyramben“ (1889) sind in der Ausdrucksweise poetisch, verfolgen ein philosophisches Ziel und entwickeln ihre Ordnung philologisch: Diese dreifache Vernunft leitet die Kreativität. Angesichts ihrer Komplexität sind die Werke nur unter Verlusten den einzelnen Disziplinen zugänglich: der Literaturwissenschaft, der Philosophie und den Philologien.

Daher übt sich König in seinem Buch in einer kritischen, die Vernunftformen engführenden Lektüre. Seine Lektüren gelten exemplarischen Kapiteln des „Zarathustra“ und allen neun „Dithyramben“, und sie spiegeln sich in der entschiedenen Analyse bisheriger Forschungstopoi – vertreten durch Lou Andreas-Salomé, Heidegger, Bennholdt-Thomsen, Kommerell, Schlaffer, Groddeck und anderen.

Quelle: Land Vorarlberg

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