Innsbruck: 120 Mitarbeiter in Innsbruck im Winterdiensteinsatz
Foto: TVB/C. Weittenhiller
Damit der Winterdienst funktioniert, ist Verständnis und Rücksichtnahme nötig
Viel Schnee in kurzer Zeit, das ist zusammengefasst der Grund, warum die Schneeräumarbeiten in Innsbruck trotz massiver Anstrengungen des Amtes für Straßenbetrieb noch andauern.
Die Einsätze im Winterdienst erfolgen nach einer festgelegten Prioritätenliste. Bedarfsgerecht wird je nach Wichtigkeit der Straße geräumt und gestreut. Hauptverkehrsadern und Straßen mit öffentlichem Verkehr gehen vor, danach kommen FußgängerInnenzonen, Radwege, Nebenfahrbahnen, Brücken, Stege und Stiegen.
„Das Bild einer winterlich verschneiten Stadt gehört zu den Markenzeichen Innsbrucks. Bei viel Schnee auf einmal ist es nicht so einfach, die Straßen schnell frei zu räumen. Ich bitte deshalb weiter um Verständnis in der Bevölkerung“, appelliert Bürgermeister Georg Willi.
Herausforderungen für „Amt für Straßenbetrieb“
Für die Mitarbeiter des Amtes für Straßenbetrieb bedeutet der aktuelle Wintereinbruch ein Vielfaches an Mehrarbeit. Das Team besteht aus insgesamt 120 Bediensteten, allein 80 sind mit händische Tätigkeiten wie dem Freiräumen von Schutzwegen und Zugängen beschäftigt. Zudem sind auch wichtige kleinere Vorarbeiten für den angekündigten Föhn wie etwa das Freilegen von Gullys zu tätigen. „Leider können wir nicht überall gleichzeitig sein, dafür bitten wie die Innsbruckerinnen und Innsbrucker um Verständnis. Um die aktuelle Situation bestmöglich bewältigen zu können, wurde von Seiten des Amtes die Dienstzeit der Mitarbeiter ausgedehnt“, erklärt Ing. Peter Hölzl, Leiter des Amtes für Straßenbetrieb.
85 Räumgeräte unterwegs
Insgesamt waren seit vergangenem Donnerstag 25 kleine und große Räumgeräte der Stadt Innsbruck im Einsatz. Unterstützt wurden diese von 24 privaten Dienstleistern mit ca. 60 Geräten und Fahrzeuge wie LKW, Traktoren mit Hänger, Radlader und drei große Schneefräsen.
60.000 LKW-Ladungen Schnee
Erschwerend kam in den letzten Tagen hinzu, dass im Rahmen des Winterdienstes nicht nur rund drei Millionen Quadratmeter Fahrbahnen, Gehsteige und Radwege freigeräumt, sondern die Schneemassen auch abtransportiert werden müssen. So müssten in Innsbruck innerhalb von wenigen Tagen rund 60.000 LKW-Ladungen verfrachtet werden. Täglich werden zirka 700 Fuhren verladen und verführt.
Mitwirkung gefragt
Im Stadtgebiet gelegene Gehsteige und -wege mit öffentlichem Verkehr, einschließlich der dazugehörigen Stiegenanlagen, müssen geräumt und bestreut werden (§ 93 StVO). Diese Verpflichtung trifft GrundeigentümerInnen, deren Grundstücke bis auf drei Meter an Gehsteige bzw. Gehwege angrenzen. Zu räumen bzw. zu streuen ist entlang der gesamten Grundstücksgrenze jeweils in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr. Die Verpflichtung gilt auch in Haltestellenbereichen und wenn kein Gehsteig oder Gehweg vorhanden ist. In FußgängerInnenzonen besteht die Räumpflicht für einen ein Meter breiten Streifen entlang der Häuserfront.
Die EigentümerInnen von Liegenschaften sind auch verantwortlich, dass Schneewechten oder Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden. Äste, die durch die Schneelast in Fahrbahnen oder Gehsteige hineinragen, sind ebenfalls zu entfernen. Bei der Räumung privater Parkplätze darf der Schnee nicht auf die Straße geschoben werden. Nach der Schneeräumung muss unverzüglich gestreut werden. Dabei sollte auf einen sorgsamen Umgang mit Streumittel geachtet werden. Nach der Wintersaison ist der Splitt vom Weg zu entfernen. Straßen und Kanäle sind dafür nicht geeignet.
Informationen zum Winterdienst
Einen Überblick über den städtischen Winterdienst und den damit verbundenen AnrainerInnenpflichten bietet seit Herbst 2020 ein Folder des Amtes für Straßenbetrieb. Darin werden die häufigsten Fragen zum Thema beantwortet.
Quelle: Stadt Innsbruck