Urfahr - Umgebung: 14 Überweisungen an Betrüger getätigt
Im Februar 2020 wurde ein 73-jähriger Pensionist aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung im Internet auf eine Geldanlageform aufmerksam. Ein Broker versprach dabei hohe Gewinne. Diese angeblichen Gewisse sowie die eingezahlten Beträge werden jedoch offensichtlich nicht an die Anleger ausbezahlt. Der 73-Jährige tätigte im Zeitraum von Februar 2020 bis Mai 2021 insgesamt 14 Überweisungen an verschiedene Banken im Ausland, u.a. nach Litauen, Thailand, Großbritannien. Nach derzeitigem Ermittlungsstand ergibt sich eine Schadenssumme eines fünfstelligen Eurobetrags. Weiters überwies der Pensionist Mitte Jänner 2022 einen vierstelligen Betrag an eine Bank in Deutschland. Trotz schriftlichem Rückforderungsantrag erfolgte keine Rückerstattung, da der Geldbetrag bereits weitertransferiert worden war.
So schützen Sie sich:
• Das schnelle Geld und hohe Gewinnchancen gibt es auch im Internet nicht. Wenn Ihnen etwas "zu schön scheint, um wahr zu sein", ist es höchstwahrscheinlich ein Betrug.
• Recherchieren Sie im Internet, ob es Warnungen oder Beschwerden zu diesen Plattformen oder Gesellschaften gibt, z.B.: Watchlist Internet, Suchmaschinen-Ergebnisseiten.
• Vergewissern Sie sich, dass im Falle von Trading- oder Handelsplattformen eine entsprechende Konzession der Finanzmarktaufsicht (FMA) besteht und prüfen Sie, ob bereits eine Warnung der FMA zu dieser Plattform oder den Betreibergesellschaften vorliegt. Hinweise und Anfragemöglichkeiten finden sie unter www.fma.gv.at
• Schauen Sie sich die Trading Plattform genau an: Ist ein Impressum angegeben? Ist ein Verantwortlicher telefonisch erreichbar? Nimmt man sich Zeit, Ihnen das Geschäftsmodell zu erklären? Wenn diese Punkte nicht zutreffen, lassen Sie die Finger von dem Geschäft.
• Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGBs. Sind diese schlüssig und seriös?
• Wenn Sie nach der ersten Einzahlung sofort kontaktiert werden und nachdrücklich mehr Geld verlangt wird, zahlen Sie keinesfalls weitere Summen.
• Kreditkartenzahlungen sind teilweise bis zu drei Wochen stornierbar und die Zahlungen können rückgefordert werden.
• Wenn Sie bereits einen Schaden erlitten haben, erstatten Sie auf jeden Fall eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle. Sie brauchen sich nicht zu schämen - Ihre Mitarbeit kann für Ermittlungstätigkeiten hilfreich sein. Melden Sie den Sachverhalt auch der FMA.
Quelle:
Betrügereien verhindern siehe bundeskriminalamt.at
Quelle: LPD Oberösterreich