Innsbruck: 50 weitere Langzeitpflegeplätze im Heim St. Vinzenz
Foto: F.Bär
Vertragsunterzeichnung über Ausbau der stationären Versorgung bei Pflegebedürftigkeit
Zur Sicherung der stationären Versorgung bei Pflegebedürftigkeit werden Betten im Heim St. Vinzenz der Barmherzigen Schwestern GmbH prioritär an pflegebedürftige InnsbruckerInnen vergeben. „Damit wird die Bettenkapazität für pflegebedürftige Personen, die aufrecht mit Hauptwohnsitz Innsbruck gemeldet und tatsächlich hier wohnhaft sind, erweitert und zugleich der Strukturplan Pflege des Landes Tirol erfüllt“, freut sich Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc anlässlich der Vertragsunterzeichnung im Heim St. Vinzenz.
„Dank der guten Zusammenarbeit der Systempartnerinnen und Systempartner, Stadt Innsbruck, Heim St. Vinzenz, Innsbrucker Soziale Dienste GmbH (ISD) und Land Tirol, ist ein weiterer Ausbau in der Langzeitpflege möglich geworden. Dieses Vorrecht gilt uneingeschränkt für mindestens 30 Langzeitpflegeplätze im Heim St. Vinzenz“, betont der für Soziales zuständige Vizebürgermeister. „Die übrigen 20 Langzeitplätze im Heim St. Vinzenz werden grundsätzlich ebenfalls prioritär an Innsbrucker BürgerInnen vergeben. Ausnahmen gibt es jeweils nur, wenn Pflegebedarf für Ordensschwestern des Konvents der Ursulinen sowie für Mitglieder des Jesuitenkollegs Innsbruck besteht.“
Neben den insgesamt 50 Langzeitpflegeplätzen verfügt die Heimträgerin, die Heim St. Vinzenz der Barmherzigen Schwestern Innsbruck GmbH, am Standort Rennweg Nr. 40 über 14 Kurzzeitpflegeplätze. Die Vergabe der Heimplätze an Innsbrucker BürgerInnen, die infolge einer Krankheit oder eines Gebrechens der Pflege bedürfen und zumindest Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, erfolgt durch die Heimträgerin im Einvernehmen mit dem „Sozialservice“ der Innsbrucker Sozialen Diente GmbH (ISD). Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Heimplätzen.
Strukturplan Pflege
Der Strukturplan Pflege des Landes Tirol sieht vor, dass in Innsbruck insgesamt 1.488 Langzeit- und 50 Kurzzeitpflegebetten geschaffen werden. Diese Vorgaben sind mit der Vertragsunterzeichnung für Innsbruck erfüllt. Der Sozialpakt regelt die Kostentragung zwischen dem Land Tirol und den Gemeinden für die Bereiche Mindestsicherung, Grundversorgung, Rehabilitation und Pflege im Verhältnis 65 zu 35 Prozent.MD
Quelle: Stadt Innsbruck