Salzburg: 5.860 Projekte mit der Sanierungsförderung 2023 unterstützt

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Eröffnung Quartier Riedenburg GSWB Salzburg
Foto: Land Salzburg/Franz Neumayr
15 Feb 08:00 2024 von Redaktion Salzburg Print This Article

Land zahlte 2023 rund 42,1 Millionen Euro aus / Novelle der Förderung beseitigt Doppelgleisigkeiten

(LK) Fast zwanzig Mal so viele Projekte als noch 2019 konnten im vergangenen Jahr mit der Sanierungsförderung des Landes realisiert werden. Dafür hat das Land alleine im Jahr 2023 rund 42,1 Millionen an Förderung ausbezahlt. Das ist fast neun Mal so viel wie noch 2019.

Egal ob Wärmedämmung, Fenstertausch oder Photovoltaik-Solaranlage und E-Ladeinfrastruktur: Die Sanierungsförderung des Landes Salzburg unterstützt bei vielen Baumaßnahmen zur Instandsetzung von Wohnungen und Wohnhäusern. „Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt uns, dass wir mit unserer Förderung den Nerv der Zeit getroffen haben. Die Salzburgerinnen und Salzburger sind bereit, wenn die richtige Unterstützung da ist, mit einem Blick aufs Klima und den Energieverbrauch ihre eigenen vier Wände zukunftsfit zu machen“, betont Wohnbau-Landesrat Martin Zauner.

13.247 Sanierungen seit 2019

In den vergangenen fünf Jahren wurden mehr als 13.200 Sanierungen von Abtenau bis Zell am See vom Land gefördert. Mehr als 82 Millionen Euro wurden dabei ausgezahlt. Ein Überblick zu den Förderungen seit 2019:

  • 2023: 5.860 Projekte – 42,1 Millionen Euro ausbezahlte Förderung
  • 2022: 3.282 Projekte – 18,8 Millionen Euro ausbezahlte Förderung
  • 2021: 2.600 Projekte – 10,5 Millionen Euro ausbezahlte Förderung
  • 2020: 1.211 Projekte – 6,4 Millionen Euro ausbezahlte Förderung
  • 2019: 294 Projekte – 4,9 Millionen Euro ausbezahlte Förderung

Zauner: „Klare Arbeitsaufteilung der Ressorts.“

Neben der Sanierungsförderung, ressortzuständig ist dafür Landesrat Martin Zauner, vergibt das Land auch noch andere Unterstützungsformen für Haus oder Wohnung, etwa vom Energieressort. Hier ist Landesrat Josef Schwaiger zuständig. „So schaffen wir eine klare Arbeitsaufteilung zwischen der Abteilung Lebensgrundlagen und Energie sowie der Wohnbauabteilung. Das ist eine überfällige und deutliche Optimierung der Sanierungsförderung“, betont Wohnbaulandesrat Martin Zauner.

Verwaltungsvereinfachung bei Sanierungen

Die geplanten Änderungen in der Sanierungsförderung, sie soll nach derzeitigem Stand mit 1. März 2024 in Kraft treten, wird Doppelgleisigkeiten mit der Energieförderung des Landes Salzburg beseitigen. So wird zum Beispiel im Rahmen der Wohnbauförderung die Errichtung von PV-Anlagen und Wärmebereitstellungsanlagen nur in Verbindung mit anderen thermischen Maßnahmen möglich sein. Und PV-Anlagen werden bis maximal 20 kWp je förderbarer Wohnung unterstützt.

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Quelle: Land Salzburg



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