Kärnten: 84 neue „Leuchttürme“ für den Katastrophenfall in Kärnten
LR Fellner fördert seit vergangenem Jahr die Anschaffung von Notstromaggregaten zur Versorgung für mindestens einen Standort (Leuchtturm) als zentrale Anlaufstelle für Katastrophenfälle in den Kärntner Gemeinden - Nachfrage von Seiten der Kommunen ist gewaltig.
Klagenfurt (LPD). „Politik heißt Schwerpunkte setzen“, betont der Katastrophenschutzreferent des Landes Kärnten, Landesrat Daniel Fellner. Der Schwerpunkt, den Ankauf von Notstromaggregaten zur Aufrechterhaltung der Versorgung in Katastrophenfall, etwa durch einen Blackout, zu fördern, erwies sich als goldrichtig.
Fellner: „Insgesamt wurde 2021 Förderungen für die Einrichtung von 84 Leuchttürmen in 68 Gemeinden mit je einem Standort, vier Bezirksstädten (Hermagor, Feldkirchen, St. Veit an der Glan und Wolfsberg) mit je zwei Standorten sowie zwei Statutarstädten (Klagenfurt und Villach) mit je vier Standorten zugesichert“.
Die 84 Leuchttürme verteilen sich auf die Bezirke wie folgt: Feldkirchen: 7 Standorte, Hermagor: 4 Standorte, Klagenfurt-Land: 9 Standorte, Klagenfurt-Stadt: 4 Standorte, Spittal an der Drau: 21 Standorte, St. Veit an der Glan: 10 Standorte, Villach-Land: 10 Standorte, Villach-Stadt: 4 Standorte, Völkermarkt: 7 Standorte, Wolfsberg: 8 Standorte.
Der Katastrophenschutzreferent wird im Rahmen der nächsten Regierungssitzung einen Bericht zur Förderabwicklung im vergangenen Jahr vorlegen, der besagt, dass nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie insgesamt 78 Förderungsanträge eingelangt sind, wovon 75 Anträge positiv erledigt wurden. Zwei Anträge waren unvollständig und sind noch weiter in Bearbeitung und ein Antrag wurde zurückgezogen.
Fellner: „Aufgrund des großen Erfolges haben wir die Förderschiene für das Jahr 2022 verlängert. Das gesamte Fördervolumen beträgt 2,5 Millionen Euro“. Gefördert wird die einmalige Anschaffung eines mobilen, dieselbetriebenen Notstromaggregates (inklusive Fahrgestell) sowie die erstmalige Installation einer normgerechten zentralen Einspeisestelle am jeweiligen Standort inklusive der erforderlichen baulichen Maßnahmen. Die Förderung beträgt maximal 75 Prozent der tatsächlich von der Förderungswerberin zu tragenden Anschaffungs- und Herstellungskosten und wird als verlorener Investitionszuschuss bis zu einem Höchstbetrag von maximal 30.000 Euro je Standort gewährt.
„Vorsorge für einen möglichen Blackout war vermutlich noch nie so wichtig, wie gerade jetzt. Noch ist der Fördertopf nicht ganz ausgeschöpft. Gemeinden sind mit Sicherheit gut beraten, jetzt in die Sicherheitsinfrastruktur zu investieren“, schließt Fellner.
Quelle: Land Kärnten