Graz: ABI-Service - Parteienverkehr mit Terminen
Die Bildungsservicestelle ABI-Service ist von Montag bis Freitag täglich von 7.30 bis 14.30 Uhr für KundInnenbesuche unter Einhaltung der folgenden Sicherheitsbestimmungen geöffnet:
Parteienverkehr nur entsprechend vorheriger Terminvereinbarung
- Termine für den persönlichen Besuch können über Online-Terminvereinbarung gebucht werden. Zusätzlich können Termine telefonisch (+43 316 872-7474) vereinbart werden.
- Wie bisher können Anfragen alle Bildungsangebote betreffend, auch per E-Mail ([email protected]) gestellt werden.
Online-Termine:
- Abgabe der Unterlagen für Beitragsermäßigung in Kinderkrippen, Kindergärten, Schülerhorten, Terminlänge 15 min
- Beitragsberechnung für die Schulische Tagesbetreuung, Terminlänge 15 min
- Beratung Kinderbetreuung, Terminlänge 15 min
- Beratung Schule, Terminlänge 15 min
- Online-Anmeldung Schulische Tagesbetreuung, Terminlänge 15 min
- Beratung-IBOBB-Cafe - Infos zu allen Fragen rund um Bildung und Beruf, Terminlänge 30 min
Spontane Amtsbesuche sind grundsätzlich nicht möglich, der Zutritt zum Amtsgebäude wird kontrolliert.
Aus Hygienegründen nur einzeln zum Schalter!
Um sich und andere BürgerInnen zu schützen, können Termine nur einzeln wahrgenommen werden. Bitte kommen Sie allein.
Bitte mit MNS zu den Amtsterminen kommen!
Nach der kurzen Termin-/Identitätsprüfung werden Sie zum Wartebereich mit ausreichend Abstand gebracht, von wo sie weiter zu gut durchlüfteten Schaltern mit Hand- und Flächendesinfektionsmitteln geleitet werden. Die MitarbeiterInnen des ABI-Service erledigen Ihr Anliegen mit ausreichend Abstand hinter Plexiglaswänden. Im Einbahnprinzip können Sie das Amtsgebäude ohne Kontakt zu den nächsten Parteien wieder verlassen.
Die Abgabefrist für alle Unterlagen zur Beitragsberechnung und die Berechnung der Elternbeiträge für die Schulische Tagesbetreuung ist bis einschließlich 31. Juli 2020 verlängert worden. Bitte beachten Sie dazu die Vorgabe der Dokumente, die für eine erfolgreiche Abwicklung mitgebracht werden müssen:
Für Eltern, die eine Ermäßigung des Höchstbeitrages für Kinderkrippe, Schülerhort oder Schulische Tagesbetreuung aufgrund der Mehrkindregel beantragen, gibt es die Möglichkeit, die Unterlagen mit dem Familienbeihilfenbescheid elektronisch hochzuladen - OHNE Amtsbesuch:
- Ermäßigung des Höchstbeitrages für Kinderkrippe und Schülerhort
- Ermäßigung des Höchstbeitrages für die Schulische Tagesbetreuung
Quelle: Stadt Graz