ARBÖ warnt vor lebensbedrohlicher Hitze im Auto

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ARBÖ warnt vor lebensbedrohlicher Hitze im Auto
Foto: ARBÖ
12 Jul 08:00 2023 von OTS Print This Article

Die derzeit vorherrschenden extremen Temperaturen der nächsten Tage können für im Auto eingeschlossene Insassen sehr schnell gefährlich werden.

Aufgrund der hohen Außentemperaturen heizen sich Autos sehr schnell auf, wodurch es immer wieder zu tragischen Zwischenfällen kommt. Kinder oder auch Tiere sollten deswegen keinesfalls allein im Fahrzeug zurückgelassen werden, selbst wenn es sich nur um einen vermeintlich kurzen Einkauf oder einen kurzen Halt an der Apotheke handelt. Bei einer Außentemperatur von 24 Grad Celsius steigt die Innentemperatur des Fahrzeugs bereits nach einer halben Stunde auf über 40 Grad Celsius an. Bei den derzeit vorherrschenden Temperaturen von bis zu 36 Grad sind es im Auto nach 30 Minuten schon 48 Grad Celsius. Diese enorme Hitze kann sehr schnell lebensbedrohliche Folgen haben. Ob das Auto hierbei im Schatten steht, das Seitenfenster einen Spalt geöffnet oder der Himmel bedeckt ist, spielt keine Rolle. Es kann plötzlich passieren, dass die Luft nicht mehr ausreichend zirkuliert, die Sonne wandert oder die Wolken verschwinden, und schon steht das vermeintlich im Schatten geparkte Auto mitten in der prallen Sonne.

Oft ist es nur aufmerksamen Passanten zu verdanken, dass Kinder und Tiere aus brütend heißen Fahrzeugen gerettet werden. Rechtlich ist in einem solchem Fall jede/r verpflichtet, einzugreifen. „Wenn man bei waren Temperaturen ein Auto entdeckt, in dem sich ein unbeaufsichtigtes Kind befindet, sollte in jedem Fall überprüft werden, ob es dem Kind gut geht und ob es auf einen reagiert. Ist das nicht der Fall, muss unverzüglich Hilfe geleistet werden!“, erklärt Mag. Johann Kopinits aus der ARBÖ-Rechtsabteilung. Eine Autoscheibe einzuschlagen hat kein juristisches Nachspiel, sofern es unter der Voraussetzung des entschuldigenden Notstandes erfolgt. Von diesem spricht man, wenn der aus der Tat drohende Schaden nicht unverhältnismäßig schwerer wiegt als der Nachteil, den dieser Eingriff abwenden soll. „Hier wird eine Güterabwägung getroffen: Auto oder Leben. Natürlich geht das Leben vor. Passanten sind verpflichtet, Abhilfe zu schaffen und einzuschreiten, da man sich sonst der unterlassenen Hilfeleistung strafbar macht“, sagt Kopinits. Konkret rät der ARBÖ in einer derartigen Situation folgendermaßen vorzugehen:

  • Einschätzen der Situation: Ist noch genügend Zeit, die Eltern bzw. die Lenkerin / den Lenker des Fahrzeugs ausfindig zu machen. Steht das Auto beispielsweise vor einem Supermarkt, kann man die Fahrerin oder den Fahrer dort ausrufen lassen. Sollte dies nicht erfolgreich sein, sollten Feuerwehr und/oder Polizei verständigt werden.
  • Bei gravierender Verschlechterung des Zustandes des eingeschlossenen Kindes oder Tieres ist die Regelung über den entschuldigenden Notstand anzuwenden. Passanten dürfen also eine Scheibe des Fahrzeugs einschlagen. Dennoch ist es wichtig, des Vorfall mit Fotos und Videos zu dokumentieren. Zudem sollte versucht werden, wenig Schaden am Auto zu verursachen. Um sicher zu gehen, dass es dem Insassen gut geht, kann auch die Rettung verständigt werden.

Den verantwortlichen Erziehungsberechtigten sowie den Tierbesitzern drohen in weiterer Folge Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Entstehen durch die Befreiungsaktion Kosten, so müssen diese ebenfalls von der Verantwortlichen / dem Verantwortlichen getragen werden.


Quelle: OTS



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