Vorarlberg: Abstand halten, Rücksicht nehmen, Lärm- und Umweltbelastung reduzieren

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Vorarlberg

28 Dez 13:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Gemeinsamer Appell für eine zeitliche und räumliche Begrenzung von Silvester-Feuerwerken

Bregenz (VLK) – Feuerwerke in der Silvesternacht verursachen vielerorts so hohe Lärm- und Feinstaubbelastungen wie sonst nie im Jahr. Umweltlandesrat Johannes Rauch, Sicherheitslandesrat Christian Gantner und Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher richten daher auch heuer einen gemeinsamen Appell an Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, zeitliche und räumliche Beschränkung von Feuerwerken anzuordnen: „Dadurch können die Belastungen für Umwelt und Gesundheit, für Mensch und Tier in den Gemeinden spürbar reduziert werden. Unter den Erfordernissen der aktuellen COVID-19-Situation – Abstand halten, Kontakte minimieren, Rücksicht nehmen – ist das von besonderer Bedeutung.“

Der Grenzwert von Feinstaub (PM 10) wird zu Silvester an fast allen Messstellen um das Mehrfache überschritten. Je nach Lage und meteorologischen Bedingungen sind Silvesterfeuerwerke für mehrere Feinstaubtage verantwortlich.

Gefahr für die Gesundheit
Hohe Feinstaubkonzentrationen belasten die Atemwege: AsthmatikerInnen haben einen erhöhten Medikamentenbedarf, die Spitäler verzeichnen erhöhte Krankenhausaufnahmen wegen Herz-Kreislauf-Problemen. Dazu kommen noch Personenschäden durch Unfälle. Häufigste Verletzungen sind Verbrennungen im Gesicht und an den Händen, Augenverletzungen und Sprengverletzungen an den Händen. „Regelmäßig müssen Menschen wegen unsachgemäßer Verwendung von Silvesterraketen in unseren Spitälern behandelt werden. Darüber hinaus zwingt auch die Corona-Pandemie zu einem verantwortungsbewussten Verhalten zu Silvester, damit die Infektionszahlen nicht erneut in die Höhe getrieben werden“, betont Landesrätin Rüscher.

Zeitliche und räumliche Einschränkungen
Landesrat Rauch regt an, Feuerwerke an Silvester zeitlich zu begrenzen – etwa zwischen 21.00 und 01.00 Uhr – und nur in bestimmten Bereichen bzw. Plätzen zu genehmigen. Bereits Feuerwerke mit der Kennzeichnung "Kategorie F2" (Feuerwerkskörper mit geringem Lärmpegel) sind im Ortsgebiet eigentlich verboten. Dieses Verbot kann aber von den Gemeinden per Verordnung aufgehoben werden, wenn die Lärmbelästigung nicht unzumutbar ist und die Gesundheit nicht gefährdet wird. "Ich verstehe, dass Bürgermeisterinnen und Bürgermeister an Silvester keine SpielverderberInnen sein wollen, aber es geht darum, Mensch, Tier und Umwelt zu schützen. Wenn wir alle aufeinander Rücksicht nehmen, können wir trotz der besonderen Umstände den Jahreswechsel würdig feiern“, so Rauch.

Tiere leiden unter Feuerwerk
Ebenfalls zu bedenken: "Auch Tiere leiden sehr stark unter dem für sie ungewohnten Knall- und Blitzlichtgewitter, das oft stundenlang andauert. Deshalb sollen im Nahbereich von landwirtschaftlichen Betrieben und Tierheimen keine Feuerwerke gezündet werden. Zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt müssen die Reste des Feuerwerks entsorgt werden“, erklärt Landesrat Gantner. Das unterstreicht auch Tierschutzombudsfrau Karin Keckeis: „Raketen, Böller und andere Feuerwerkskörper lösen bei Heim-, Wild- und Nutztieren schwere Angst- oder sogar Panikreaktionen aus, die in weiterer Folge auch zu körperlichen Verletzungen führen können. Durch Unterhaltung und Belustigung für uns Menschen sind diese Belastungen nicht zu rechtfertigen.“ Weil Tiere den Grund des Lärms und der Lichtblitze nicht verstehen, ist das Auslösen von Angstreaktionen nur durch Verzicht auf das Zünden von Feuerwerkskörpern vermeidbar, so die Tierschutzombudsfrau.

Im Sinne des Tierschutzes sollte das Verbot von F2 Feuerwerkskörpern im Ortsgebeit beachtet und bei Ausnahmeverordnungen die Lärm- und Lichtbelastung für Tiere durch Feuerwerkskörper und Böller durch zeitliche Einschränkungen so gering wie möglich gehalten werden, appelliert die Tierschutzombudsfrau an die Bürgermeister.

Maßnahmen und Grundsätze
Der Appell für ein verantwortungsbewusstes Silvester und zur Rücksichtnahme auf Umgebung und Umwelt richtet sich an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger. Folgende Grundsätze sollen eingehalten werden:
- Weniger ist mehr: Reduzieren Sie Ihr Feuerwerk, auch Ihren Mitmenschen, der Tier- und Umwelt sowie der Luftqualität zuliebe.
- Entsorgen Sie die Reste, vermeiden Sie das Abfeuern auf Weide- und Äsungsflächen (nicht verrottbare Plastik- und Metallteile können in das Tierfutter gelangen und bei den Tieren schwere gesundheitliche Störungen auslösen).

- Verzichten Sie auf die Durchführung von größeren Silvesterfeuerwerken, um Menschenansammlungen zu vermeiden.


Quelle: Land Vorarlberg



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