Am 26. April 2021, führte die Landesverkehrsabteilung Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen auf der A1 sowie auf der A10 durch. Hierbei unterstützte die Autobahnpolizei Anif mit Anhaltungen von Fahrzeuglenkern.
Insgesamt wurden 105 Anzeigen erstattet, wovon 93 Abstandsübertretungen betrafen und 12 Geschwindigkeitsübertretungen.
Bei zwei hintereinander fahrenden PKW wurde bei einer gemessenen Geschwindigkeit von 120 km/h lediglich ein Abstand von 9 Metern festgestellt, was einem Sekundenabstand von 0,28 Sekunden entspricht und ein Vormerkdelikt darstellt. Bei dieser gemessenen Geschwindigkeit wäre ein Abstand von mind. 33 Metern einzuhalten gewesen.
Bei den Sattelkraftfahrzeugen wurde der geringste Abstand mit 13 Metern gemessen. Hier wäre ein Sicherheitsabstand von mind. 50 Metern einzuhalten gewesen.
Die höchste gemessene Geschwindigkeit bei erlaubten 130 km/h betrug 185 km/h.
Die Fahrzeuglenker werden bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zur Anzeige gebracht.
Quelle: LPD Salzburg