Österreich: Absurd - Landesrechnungshof freut sich, dass Land OÖ auch 2023 die „Covid-Impfkompetenz“ stärkt

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Absurd: Landesrechnungshof freut sich, dass Land OÖ auch 2023 die „Covid-Impfkompetenz“ stärkt
Foto: Alois Endl
09 Jun 06:35 2023 von OTS Print This Article

Schwer nachvollziehbar: Folgeprüfung des Rechnungshofs ergab, dass Land OÖ brav mit Corona-Angst weitermacht

LAbg. Manuel Krautgartner, MFG-OÖ Klubobmann, ist über die Folgeprüfung der Covid-19-Impfstrategie des Landes OÖ durch den Landesrechnungshof erstaunt: „Mussten die Aussagen des Landesrechnungshofs zu Covid-19-Impfungen schon im Jahr 2022 als tendenziös und unsachlich stark kritisiert werden, steigert der aktuelle Bericht die unsachliche Vorgangsweise noch weiter, ohne zu berücksichtigen, dass die ‚Pandemie‘ weltweit als überwunden gilt“.

Vom 29. März 2023 bis 14. April 2023 prüfte der Landesrechnungshof, ob das Land Oberösterreich die Empfehlung des Landesrechnungshofs aus dem Vorjahr, nämlich „die Impfkompetenz der Bevölkerung zu stärken, damit sie künftig Informationen zum Impfen besser verstehen, beurteilen und darauf basierend Impfentscheidungen treffen kann“, umgesetzt hat. Dies liest sich angesichts der Ereignisse der letzten drei Jahren wie ein Aufruf zur Propaganda.

Der Rechnungshof urteilte in dieser Folgeprüfung, dass sich die Empfehlung in Umsetzung befindet. Dabei wurde auf mehrere teure Maßnahmen hingewiesen, die in großen Teilen der Bevölkerung auf Unverständnis gestoßen sind – wie beispielsweise die Werbekampagne „Weil Corona schon alle nervt – Rechtzeitig impfen gehen“. Bei dieser Kampagne wurden Sujets von Menschen verwendet, bei denen eine Gesichtshälfte herunterhing – wie wenn es sich um Impfopfer handeln würde. Außerdem plakatierte man auch Kinder – ein Umstand, welcher bei einer früheren Kampagne angeblich der Grund dafür war, dass SPÖ-Vorsitzende Gerstorfer zurücktreten musste.

„Tatsächlich ist die Impfkampagne des Landes OÖ bis heute nicht nur befremdlich, faktenfern und ignoriert die Vielzahl der gefährlichen Nebenwirkungen – sie strotzt nur so von Fehlinformationen wie beispielsweise einer angeblichen Unbedenklichkeit für Schwangere. Speziell diese Aussage widerspricht nicht nur dem klaren Hausverstand, sondern auch den Angaben der Impfstoffhersteller. Insgesamt war damals wie heute weder die Wirkung noch die Schadwirkung der Impfstoffe abschließend geklärt“, so LAbg. Dagmar Häusler, BSc., MFG-Österreich Bundesparteiobmann-Stv.

„Viele Aussagen in dem neuen Prüfpapier des Landesrechnungshofs sind schlichtweg falsch“, erklärt auch LAbg. Joachim Aigner, MFG-Österreich Bundesparteiobmann. „So wird von einer „Sinnhaftigkeit der Covid-19-Impfung“ nach Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums gesprochen, außerdem wird die Impfung als Schutzimpfung“ bezeichnet, man spricht von einer „Grundimmunisierung“. Dabei gilt unter Wissenschaftlern als unstrittig, dass die so genannte Covid-19-Impfung weder eine sterile Immunität ermöglicht, noch die Ansteckung und Weitergabe verhindert. Hinzu kommen Studien, die belegen, dass Geimpfte deutlich häufiger an Covid-19 erkranken als Ungeimpfte – was sich mit der Zahl der Spritzen noch deutlich erhöht. Wenn der Landesrechnungshof solche Themengebiete prüft, sollte er sich auch über die Hintergründe informieren und nicht gefährliche Falschinformationen veröffentlichen“, so Aigner erbost.

„Besonders widerwärtig ist der Umstand, dass der Landesrechnungshof „Informationen an Schulleitungen“ als Leistung hervorhebt. Die weltweiten Erkenntnisse zeigen, dass nirgendwo ein Mensch unter 50 Jahren an Covid-19 verstorben ist, der nicht schwere Vorerkrankungen hatte. Nach wie vor gilt, dass speziell Menschen unter 18 Jahren überhaupt nichts zu befürchten haben – ein Umstand, der auch während der Pandemie früh bekannt war. Dass Impf-Informationen an Schulen irgendeinen positiven Nutzen haben, kann somit völlig ausgeschlossen werden“, erklärt Dagmar Häusler.

„Die Partei Menschen Freiheit Grundrechte (MFG) war die einzige politische Kraft in Österreich, die von Anfang an darauf hingewiesen hat, dass über die Schutzwirkung oder Schutzdauer der so genannten Impfungen keine Daten vorliegen. Auch für einen Schutz gegen schwere Verläufe gab es nie einen Beweis. All das stand stets in klarem Widerspruch zu den Impfempfehlungen der Landesregierung. Für Substanzen unbekannter Wirkung und deren Bewerbung Millionen an Steuergeld zu verpulvern, darf auch ein Landesrechnungshof nicht einfach durchwinken“, hält Manuel Krautgartner fest.


Quelle: OTS



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