Steiermark: Achtung - Heute eingeschränkter Betrieb an fünf Teststraßen des Landes

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Steiermark

29 Jun 08:32 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Graz, am 29. Juni 2021.- Auf Grund der akuten Hitzewarnung der ZAMG für weite Teile der Steiermark und der zu erwartenden außergewöhnlichen Hitzebelastung an manchen Teststraßen des Landes müssen einige Teststandorte heute bereits um 14:00 Uhr geschlossen werden.

Es handelt sich dabei um die Teststraßen in Schladming, Leoben, Bruck an der Mur, Voitsberg und Leibnitz. In diesen Orten ist es trotz intensiver Bemühungen der Gemeinden noch nicht gelungen, eine Klimatisierung sicher zu stellen, die auch bei einer so extremen Wetterlage, wie sie für den heutigen Tag prognostiziert wird, einen reibungslosen Testablauf garantiert.

Bei Temperaturen über 35 Grad stellt die ganztägige Tätigkeit an einer Teststraße insbesondere für jene Kräfte, die Schutzkleidung tragen müssen, eine enorme Belastung dar, der schon gestern nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter standhalten konnten. Um gesundheitliche Beeinträchtigungen beim Personal zu vermeiden und auch die Testwilligen zu schützen, war es notwendig, diese Entscheidung kurzfristig zu treffen.

Alle Personen, die sich schon im Vorfeld für einen Termin nach 14:00 Uhr eingebucht haben, erhalten eine automatische SMS-Nachricht über die Stornierung ihres Testtermins. Alle anderen Testwilligen werden gebeten, nach 14:00 Uhr keine der genannten Teststationen mehr aufzusuchen, sondern im Bedarfsfall entweder auf einen Apothekentest oder einen sogenannten Wohnzimmertest zurückzugreifen.

Die Impfstraßen sind von dieser Maßnahme nicht betroffen.

Die Anmeldung für die regelmäßigen kostenlosen Antigen-Testungen sowie auch zu den Terminen der Testbusse in den Gemeinden erfolgt über die Website www.oesterreich-testet.at. Für telefonische Anmeldungen steht die Hotline 0800/220 330 täglich von 7 bis 22 Uhr zur Verfügung.

Weitere Informationen rund um das Testangebot in der Steiermark finden Sie unter www.steiermarktestet.at.


Quelle: Land Steiermark



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