Innsbruck: Änderung der Parkabgabeverordnung tritt in Kraft

Foto: M. Darmann
Parkgebühren steigen von einem Euro auf 1,10 Euro pro halber Stunde
Die Gebühren in den bewirtschafteten Zonen von Innsbruck steigen ab 22. April 2025 von derzeit einem Euro auf 1,10 Euro pro halber Stunde. Damit tritt die im März-Gemeinderat beschlossene Änderung der Innsbrucker Parkabgabeverordnung 2014 in Kraft. Diese gilt sowohl in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen als auch in den gebührenpflichtigen Parkstraßen, den sogenannten „Grünen Zonen“.
Die Parkscheinautomaten in den betroffenen Zonen sind ab 22. April auf die neue Gebühr umgestellt und auch die Anbieter des Handyparkens verrechnen ab diesem Datum den neuen Tarif. Das bedeutet konkret, dass in den 90-Minuten-Zonen für 3,30 Euro pro 90 Minuten geparkt werden kann. Für drei Stunden Parken in den 180-Minuten-Zonen ist entsprechend eine Parkabgabe von insgesamt 6,60 Euro zu leisten.
Tageshöchstbetrag
Auch in den Parkstraßen soll dieser Tarif gelten, allerdings mit einer Deckelung. Somit sind für ganztägiges Parken künftig neun Euro zu bezahlen – derzeit liegt der Tageshöchstbetrag bei acht Euro.
Die Parkabgabe ist weiterhin in einem durch zehn Cent teilbaren Betrag entsprechend der Parkdauer, jedenfalls aber für mindestens eine halbe Stunde zu entrichten. Die pauschalen Parkabgaben für BewohnerInnen oder Betriebe mit Dauerparkbewilligungen bleiben unverändert.
Die Erhöhung der Parkgebühren ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zur gerechteren Verteilung im öffentlichen Raum und soll ein weiterer Anstoß sein, beispielsweise auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Fahrrad umzusteigen. Außerdem wird damit der gesetzlich mögliche Spielraum genutzt, um finanzielle Handlungsmöglichkeiten in budgetär herausfordernden Zeiten zu erweitern.MD
Quelle: Stadt Innsbruck