Innsbruck: Ärztlicher Wochenend- und Feiertagsbereitschaftsdienst
Foto: F. Bär
Neue Dienstzeiten ab 1. Jänner 2024 und verbesserte medizinische Ausstattung
(IKM) Neben den Bereitschaftsdiensten in den Klinikambulanzen stehen in der Stadt Innsbruck an Wochenenden und Feiertagen pro Dienst jeweils zwei niedergelassene Ärztinnen und Ärzte der Bevölkerung zur Verfügung. Der Wochenend- und Feiertagsbereitschaftsdienst Innsbruck-Stadt befindet sich in der Fallmerayerstraße 5 und ist unter der Telefonnummer +43 512 36 00 06 erreichbar.
Um einerseits der Aufgabe als „Vorfilter“ vor etwaig erforderlichen klinisch-ambulanten Abklärungen ausreichend gerecht werden zu können und damit einen besseren Beitrag zur gesundheitlichen Versorgung leisten zu können, wurden dringend nötig gewordene Verbesserungen in den labordiagnostischen und gerätemedizinischen Möglichkeiten des Bereitschaftsdienstes vorgenommen. Etwa die Anschaffung eines Defibrillators oder ein Blutanalysegerät. Zudem müssen ab 1. Jänner 2024 Anpassungen in den Arbeitszeiten der mitwirkenden Ärzteschaft vorgenommen werden, die ebenso ihre eigene Praxisbereitschaft weitererhalten müssen. Künftig ist auch an eine engere Verflechtung mit der kostenlosten telefonischen Gesundheitsberatung „1450“ vorgesehen.
„Die Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner stehen ganzjährig im Rahmen des Funkbereitschaftsdienstes den Menschen an Wochenenden und Feiertagen in Notfällen mit Rat und Hilfe zur Verfügung. Der zentral gelegene ärztliche Notdienst ist eine unverzichtbare Einrichtung und wichtige Unterstützung für die gesundheitliche Versorgung in unserer Stadt“, betont der für Gesundheit zuständige Vizebürgermeister Ing. Mag. Johannes Anzengruber, BSc. „Insbesondere ist uns die Aufrechterhaltung der ärztlichen Versorgung an den Wochenenden für die städtischen Bewohnerinnen und Bewohnern der Wohn- und Pflegeheime von großer Bedeutung“, ergänzt Stadtphysikus Dr. Hans-Peter Rammer.
Die Optimierung der ärztlichen Präsenzzeiten ab dem kommenden Jahr war einerseits durch mangelnde Frequentierung in den Nachtstunden möglich und andererseits durch teilweise Unvereinbarkeiten in den Ordinationsbetrieben der betroffenen Ärzteschaft notwendig geworden. „Der ärztliche Bereitschaftsdienst in Innsbruck hat durch das neue Konzept und die verbesserte Ausstattung an Attraktivität für Patientinnen und Patienten und die diensthabenden Ärztinnen und Ärzten gewonnen“, betont Dr. Stefan Kastner, Präsident der Tiroler Ärztekammer.
Im Zuge der Dienstplanumgestaltung wurde nun auch eine zeitgemäße Tarifgestaltung für die dienstversehenden Ärztinnen und Ärzte möglich.
Bereitschaftszeiten ab 1. Jänner
Freitag: 15.00 bis 22.00 Uhr
Samstag: 8.00 bis 22.00 Uhr
Sonntag: 8.00 bis 20.00 Uhr
An Feiertagen steht dieser Dienst analog zum Sonntag von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr zur Verfügung.
Die Kosten für den Bereitschaftsdienst trägt zu 65 Prozent die Gesundheitskasse, 25 Prozent entfallen auf die Stadt, zehn Prozent auf das Land. MF
Quelle: Stadt Innsbruck