Aktuelle Infos für die Grazer Wirtschaft
Graz
zum Lockdown ab 17. November
Der zweite Lockdown wirkt sich natürlich auch wieder stark auf die Wirtschaft aus. Hier eine kurze Übersicht, welche Maßnahmen für Unternehmen besonders relevant sind und wo Sie als UnternehmerIn weitere Infos zur Unterstützung der heimischen Wirtschaft finden.
- Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen anbieten bleiben geschlossen (z.B. FriseurInnen oder Nagelstudios)
- Lebensmittelgeschäfte, Drogeriemärkte, Apotheken, Banken, Post, KFZ- Werkstätten, Tankstellen, Trafiken bleiben weiterhin zwischen 6:00 - 19:00 Uhr geöffnet.
- 1 Kunde/Kundin pro 10 m2, MNS- Pflicht, Mindestabstand
- Mehr Infos
- Gastgewerbe dürfen von Gästen nicht mehr betreten werden
- Selbstabholungen zwischen 06:00 Uhr und 20:00 Uhr sind möglich.
- Lieferservice bleibt (auch außerhalb dieser Zeiten) möglich.
- Beherbergungsbetriebe dürfen nur zu beruflichen Zwecken genutzt werden.
- Mehr Infos
Alle Veranstaltungen bleiben weiterhin verboten. Es gelten wenige wichtige Ausnahmen.
- Sofern es möglich ist, sollte die berufliche Tätigkeit zu Hause erfolgen.
- Mitarbeiter, die von zu Hause aus arbeiten, bleiben weiter unfallversichert.
- Diese Regelung gilt bis längstens März 2021.
- Ebenso bleibt die Pendlerpauschale für die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter aufrecht.
- Umsatzersatz für vom Lockdown betroffene Unternehmen (Mehr Infos)
- Fixkostenzuschuss für Unternehmen, die aufgrund des Lockdowns deutliche Umsatzeinbußen verzeichnen (Mehr Infos)
- Vergütung für den Verdienstentgang (Mehr Infos)
- Corona Hilfspaket für die Wirtschaft - Übersicht der WKO Steiermark
- Sonderbetreuungszeit für Mitarbeiter (Mehr Infos)
- Corona - Kurzarbeit wird verlängert (Mehr Infos)
Die bisher bereits geltende Ausgangsregelung wird bis voraussichtlich 26. November verlängert und gilt nun den ganzen Tag. Das Verlassen des privaten Wohnbereiches ist nur aus folgenden Gründen erlaubt:
- Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
- Berufliche und Ausbildungszwecke
- Betreuung und Hilfeleistung unterstützungsbedürftiger Personen
- Unaufschiebbare behördliche und gerichtliche Termine
- Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
- Physische und psychische Erholung
- Mehr Infos
- Mindestabstand von 1 Meter gegenüber Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören
- In geschlossenen Räumen besteht zusätzlich Maskenpflicht
- Plastikvisiere gelten nicht mehr als Alternative zu MNS- Masken
Als Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung versuchen Unternehmer und Unternehmerinnen bestmöglich zu begleiten und informieren.
Quelle: Stadt Graz
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