Steiermark: Allgemeine Maskenpflicht in der Steiermark
Ausdehnung der FFP2-Maskenpflicht auch in der Steiermark
Graz, am 16. November 2021.- Alle Bundesländer, wie zuletzt auch Burgenland, Tirol und Vorarlberg, dehnen ihre Maskenpflicht aus. Die gestrige steirische Forderung nach bundeseinheitlichen Lösungen bleibt aufrecht.
Die Verordnung tritt mit 17.11.2021, 00:00 Uhr, in Kraft.
Damit gilt – unabhängig vom Impfstatus – ab morgen für alle Personen: In jedem geschlossenen Raum ab der Anwesenheit einer weiteren Person, die nicht im selben Haushalt lebt, besteht grundsätzlich FFP2-Maskenpflicht. Das gilt auch für den Arbeitsplatz sofern physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Weiters gilt die FFP2-Maskenpflicht in Gaststätten, in denen beim Betreten und Verlassen des Lokals, als auch beim Gang auf die Toilette die FFP2-Maske zu tragen ist. Auch besteht die Maskenpflicht in hoch frequentierten Bereichen in Beherbergungsbetrieben.
Quelle: Land Steiermark