München: Angriff gegen Sicherheitspersonal - Erst Verstoß gegen Alkoholverbot im Bahnhof, dann körperlicher Angriff

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Ein mit 1,49 Promille alkoholisierter 24-Jähriger griff im Hauptbahnhof München Sicherheitspersonal der DB AG und Stadt München sowie Beamte der Bundespolizei an, nachdem er Bahnhofsverweisen wegen des Alkoholverbotes nicht nachgekommen war.
ots/Bundespolizeidirektion München
16 Nov 11:07 2020 von Presseportal.de Print This Article

München (ots) - Bei einem Bahnhofsverweis wegen Verstoßes gegen das Alkoholverbot im Hauptbahnhof griff ein 19-Jähriger am Sonntagabend (15. November) DB- und KVR-Sicherheitspersonal an.

Gegen 21:30 Uhr wurde ein alkoholisierter und alkoholkonsumierender 24-jähriger Somalier durch DB-Sicherheitsmitarbeiter in der Haupthalle des Hauptbahnhofes auf das geltende Alkoholverbot hingewiesen. Mehreren Bahnhofsverweisen widersetzte er sich, dabei provozierte und beleidigte der Afrikaner die Security. Als Mitarbeiter des Kommunalen Außendienstes des KVR München (KAD) hinzukamen, versetzte der 24-Jährige unvermittelt einem 33-Jährigen des KAD einen Kopfstoß, wodurch dieser eine Rötung am Jochbein erlitt. Als er nach dem Angriff von den Sicherheitsbeschäftigten zu Boden gebracht wurde, trat er nach mehreren.

Auch nach seiner Überwältigung blieb der Somalier verbal aggressiv und beleidigte alle Anwesenden. Zudem wehrte er sich auch gegen die Maßnahmen der hinzukommenden Bundespolizei und trat einem Beamten gegen das Bein. An Händen und Beinen gefesselt wurde er zur nahen Dienststelle der Bundespolizei am Gleis 26 verbracht. Er konnte, ebenso wie die Sicherheitsbediensteten, den Dienst fortsetzen. Erst als es gelang, einen Wohnsitz in München (Ludwigsvorstadt) ausfindig zu machen, wurde der mit 1,49 Promille Alkoholisierte gegen 02:30 Uhr am Montag aus dem Gewahrsam der Bundespolizei entlassen.

Der Somalier war im Dezember 2015 erstmals ins Bundesgebiet eingereist und hatte eine bis 31. Mai 2020 befristete Aufenthaltserlaubnis. Er trat bereits mehrfach wegen Gewalt- und Eigentumsdelikten polizeilich in Erscheinung. Gegen ihn wird von der Bundespolizei wegen Tätlichen Angriffs und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung ermittelt.



Quelle: Original-Content von: Bundespolizeidirektion München, übermittelt durch news aktuell



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