Burgenland: Anstellungsmodell für betreuende Angehörige wird ausgeweitet
Bildquelle: Landesmedienservice Burgenland
LH Doskozil/LR Schneemann: „Anstellung für betreuende Vertrauenspersonen als weiterer sozialpolitischer Meilenstein ab 1. Jänner 2024“
Das burgenländische Anstellungsmodell für betreuende Angehörige hat sich als Erfolgsmodell erwiesen und wird nun nach eingehender Evaluierung durch die FH Burgenland auf Vertrauenspersonen ausgeweitet. Landeshauptmann Hans Peter Doskozil und Soziallandesrat Leonhard Schneemann präsentierten heute, Donnerstag, die Details. Neu ist, dass künftig nicht mehr nur Verwandte die Vorteile des burgenländischen Modells genießen können: Mindestlohn, soziale Absicherung und die Basis für eine mögliche berufliche Zukunft in der Pflege. „Die Erweiterung des Anstellungsmodells, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft tritt, öffnet das Modell für Personen, die zwar kein Verwandtschaftsverhältnis, aber ein Vertrauensverhältnis zur pflegebedürftigen Person haben“, erklärte LH Doskozil. „Diese Erweiterung ermöglicht es beispielsweise Nachbarn oder engen Freunden, in das Anstellungsmodell einzusteigen.“ So können in Zukunft nach Wunsch noch mehr Burgenländerinnen und Burgenländer zu Hause betreut werden. Das zögert in vielen Fällen eine stationäre Pflege hinaus und wirkt gleichzeitig dem Pflegenotstand entgegen.
Seit November 2019 ermöglicht das Burgenland als einziges Bundesland die Anstellung von betreuenden Angehörigen. „Unsere ältere Generation im Burgenland möchte so lange wie möglich zu Hause betreut werden, das hat schon eine Studie aus dem Jahr 2019 ergeben. Darauf fußt unser Anstellungsmodell“, betonte Landesrat Leonhard Schneemann. Die Anstellung läuft dabei über die Pflegeservice Burgenland GmbH (PSB) und ermöglicht es den Angehörigen, sich um ihre Familienmitglieder zu Hause zu kümmern und voll abgesichert zu sein. Bislang gab es insgesamt 467 Anstellungen. Mit 1. Oktober 2023 sind 284 betreuende Angehörige im Rahmen dieses Modells angestellt. „Diese positive Bilanz bestätigt die Notwendigkeit und gleichzeitig den Erfolg des Anstellungsmodells. Der innovative Weg, den das Burgenland damit eingeschlagen hat, wird auch von vielen anderen Regionen und Ländern mit großem Interesse verfolgt, von denen wir immer wieder Anfragen erhalten“, betonte LR Schneemann. Daher sei es die logische Konsequenz, diesen sozialpolitischen Meilenstein zu erweitern, „mit allen Vorteilen für die betreuenden Personen mit Nah-Verhältnis: Bezahlung, soziale Absicherung und eine berufliche Zukunft.“
Voraussetzungen für Anstellung als betreuende Vertrauensperson
Wie bisher müssen pflegebedürftige Personen zumindest Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, österreichische Staatsbürger oder gleichgestellt sein, um das Anstellungsmodell in Anspruch nehmen zu können. Die betreuenden Vertrauenspersonen müssen – ebenso wie die betreuenden Angehörigen – körperlich, gesundheitlich und persönlich für die Tätigkeit geeignet sein und – außer, wenn sie eine abgeschlossene Ausbildung im Pflegebereich haben – innerhalb eines Jahres am BFI eine Grundausbildung mit 100 Theorie-Einheiten absolvieren.
Die neuen Voraussetzungen für das Anstellungsmodell umfassen einerseits ausreichende Deutschkenntnisse der Betreuenden und andererseits eine geänderte Hauptwohnsitzanforderung. Mussten die pflegebedürftigen Personen ihren Hauptwohnsitz bisher mindestens 2 Jahre ohne Unterbrechung im Burgenland haben, ist künftig auch eine Unterbrechung des Wohnsitzes von bis zu 6 Monaten möglich, wenn für Betreuungs- und/oder Pflegeleistungen in ein anderes Bundesland gewechselt wurde.
Den betreuenden Angehörigen bzw. Vertrauenspersonen wird auch weiterhin Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal in Form von Unterstützungsbesuchen zur Seite gestellt, um die Qualität der Betreuung sicherzustellen und Hilfestellung zu leisten. Neu ist auch, dass die Unterstützungsbesuche künftig über die Pflegeservice Burgenland GmbH selbst getätigt werden und nicht mehr wie bisher über einzelne Träger der Hauskrankenpflege. Dadurch können die Unterstützungsbesuche dann kostenlos angeboten werden.
Das Gehalt der betreuenden Angehörigen wird dem Gehaltsschema des Landes angepasst und jährlich valorisiert. Für sie gilt der Mindestlohn von rund 2.000 Euro netto. Dies setzt sich zusammen aus dem Selbstbehalt der zu betreuenden Person (aus Pension und Pflegegeld) und der Förderung des Landes. Der Anstellungsumfang bleibt nach dem folgenden Schema erhalten:
- Bei Pflegestufe 3 – Anstellung für 20 Wochenstunden
- Bei Pflegestufe 4 – Anstellung für 30 Wochenstunden
- Ab Pflegestufe 5 – Anstellung für 40 Wochenstunden (2000 € /netto)
Mehr als 87.000 Burgenländerinnen und Burgenländer, und damit rund 30% der Bevölkerung, sind älter als 60 Jahre. Damit seien Pflege und Betreuung entscheidende Kernthemen, denen im Burgenland entschlossen begegnet wird, wie LH Doskozil abschließend ergänzt: „Wir warten nicht auf die bundesweite Pflegereform, sondern setzen Maßnahmen – mit dem Pflegestützpunktmodell, dem Ausbau der Struktur in den Pflegeheimen, mit der Ausbildung von Pflegekräften, mit der Anstellung von zusätzlichem Pflegepersonal und jetzt auch mit der Ausweitung unseres einzigartigen Anstellungsmodells für betreuende Angehörige.“
Personen, die sich für das Anstellungsmodell für betreuende Angehörige bzw. Vertrauenspersonen interessieren, können sich bei den derzeit 11 Pflege- und Sozialberaterinnen und Sozialberatern an allen Bezirkshauptmannschaften des Landes sowie bei der Pflegehotline unter der Nummer 057/600-1000 informieren.
Weitere Informationen zum Anstellungsmodell für betreuende Angehörige bzw. Vertrauenspersonen gibt es auf der Homepage der Soziale Dienste Burgenland: https://www.soziale-dienste-burgenland.at/pflegeberatung/anstellungsmodell-betreuende-angehoerige/.
Quelle: Land Burgenland