Steiermark: Arbeitsgruppe berät neue Lösungen für die Sozialhilfe-Strukturen in der Steiermark
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Graz, am 22. Februar 2022.- In der Steiermark übernehmen die Sozialhilfeverbände die finanzielle Abwicklung für Menschen in sozialen Notlagen, in der Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe. Diese Kosten werden zu 60 Prozent aus Landesmitteln und zu 40 Prozent aus Gemeindemitteln bedeckt.
Dieses System hat sich zwar über Jahre grundsätzlich bewährt, in der jüngeren Vergangenheit hat sich aber ebenfalls gezeigt, dass strukturelle Verbesserungen notwendig sind. Die Landesregierung hat die Situation analysiert und daraufhin einen Reformprozess gestartet. Ziel ist es, die finanzielle und strukturelle Organisation zu verbessern.
Diese Vorgangsweise wird auch durch die Ergebnisse einer jüngst an das Land Steiermark übermittelten Rechnungshofprüfung, die zahlreiche Empfehlungen zur Neustrukturierung der Sozialhilfeverbände enthält, bestätigt. Es wurde daher eine Arbeitsgruppe der hauptbeteiligten Stellen der Landesverwaltung eingesetzt. Am 26. Jänner und am 18. Februar hat ein erster Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern des Städte- und Gemeindebundes sowie der Sozialhilfeverbände stattgefunden. In den nächsten Wochen und Monaten wird nun ein Konzept für eine Neuordnung ausgearbeitet, mit dem die Kritikpunkte des Rechnungshofes aufgegriffen und gemeinsam mit den Gemeinden zu einer zukunftsfähigen neuen Lösung gekommen werden soll.
Das entspricht im Übrigen auch dem Regierungsübereinkommen, der „Agenda Weiß-Grün" aus dem Dezember 2019, in dem als politisches Ziel der Koalition von ÖVP und SPÖ vereinbart wurde, das „System der Kostentragung im Sozialwesen über die Sozialhilfeverbände unter Einbeziehung der Prüfungsergebnisse des Rechnungshofes zu evaluieren".
In den ersten Gesprächsrunden wurde hinsichtlich der Pflegeheime, die einige Sozialhilfeverbände betreiben, bereits eine Klarstellung getroffen: Diese Heime und Einrichtungen werden auch weiterhin von der öffentlichen Hand in Form eines gesetzlichen Verbandes betrieben werden können. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird es keine Veränderungen geben.
Sowohl der Städte- als auch der Gemeindebund werden in die weiteren Gespräche und Überlegungen der eingesetzten Arbeitsgruppe eingebunden sein. Außerdem wird es zeitnah ein Treffen mit den Obleuten der Sozialhilfeverbände geben.
Quelle: Land Steiermark