Oberösterreich: Auch Oberösterreich setzt neue Quarantäneregeln um

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Oberösterreich

25 Jän 17:00 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Nachdem die neuartige Virusvariante Omikron schon jetzt zu einer deutlichen Zunahme an Neuinfektionen geführt hat und die Infektionszahlen entsprechend der Prognosen in den nächsten Wochen noch einmal stark zunehmen werden, gelten ab sofort (24.1.2022) – wie zuvor schon in Tirol, in der Steiermark und in Salzburg umgesetzt – auch in Oberösterreich angepasste Quarantäneregeln. Auch an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger wird appelliert.

Das neue Prozedere dient zur Absicherung der Versorgung in Schlüsselbereichen und zur noch rascheren Absonderung von positiv getesteten Personen. So wird angesichts der extrem hohen Fallzahlen nun das Hauptaugenmerk beim Corona-Management auf die Absonderung positiv getesteter Personen sowie auf das Erfassen von Infektionsausbrüchen in besonders gefährdeten Bereichen (z.B. Alten- und Pflegeheime, Schulen) gelegt. Das Land Oberösterreich hält sich mit diesem Vorgehen an die Vorgaben des Kontaktpersonenmanagements des Gesundheitsministeriums hinsichtlich einer Priorisierung im Contact Tracing. Weitere Erhebungen bei Kontaktpersonen finden daher aktuell nur noch bei Ausbrüchen in besonders gefährdeten Einrichtungen statt.

„Omikron legt uns neue Spielregeln auf. Diese Virus-Variante verbreitet sich rascher, ist ansteckender, führt aber – wie man aktuell beobachtet – tendenziell zu leichteren Krankheitsverläufen insbesondere bei Geimpften. Angesichts der zahlreichen Absonderungen, milderer Krankheitsverläufe bei den Geimpften und den vielen asymptomatisch positiv Getesteten fordere ich den Bund auf, die Quarantäne-Regelungen zu überdenken. Expertinnen und Experten sollen die Daten über die Infektiosität prüfen und darüber beraten, ob die Quarantäne bei dreifach geimpften positiv Getesteten automatisch nach fünf Tagen endet bzw. ob die vor vielen Monaten festgelegten Regeln bei dieser Virus-Variante noch adäquat sind. Bei den hohen Fallzahlen, wie wir sie momentan erleben, ist das formalisierte Ermitteln von Kontaktpersonen von positiv Getesteten kein adäquates Mittel mehr, um die Ausbreitung zu verlangsamen oder gar zu stoppen. Oberösterreich, Tirol, Steiermark und Salzburg haben die Kontaktpersonenregelungen bereits angepasst, der Fokus liegt auf der raschen Absonderung von positiv Getesteten. Es braucht aber insgesamt ein bundesweit einheitliches Vorgehen, neben der Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger“, betont Gesundheitsreferentin LH-Stellvertreterin Mag.a Christine Haberlander.

„Omikron hat, wie wir beobachten, eine kürzere Inkubationszeit. Geimpfte sind, wenn infiziert, zudem weniger lang infektiös. Es ist gesundheitspolitisch somit korrekt zu fordern, dass diese Umstände durch das Bundesministerium für Gesundheit genau überprüft werden, um Isolierzeiten korrekt lange auszusprechen“, so Dr. Tilman Königswieser, Mitglied des Krisenstabs des Landes OÖ und Leiter des Salzkammergut-Klinikums.

Positiv getestete Personen werden per SMS über das Testergebnis informiert, um eine möglichst schnelle Informationsweitergabe sicherzustellen. Gleichzeitig wird mit diesem SMS die behördliche Aufforderung erteilt, zuhause zu bleiben. Ebenfalls per SMS wird ein Link auf ein Erhebungsformular mit dem Ersuchen mitgeschickt, dieses vollständig auszufüllen. Im Anschluss erfolgt ehestmöglich der Erlass eines Absonderungsbescheides.

Die Kontaktpersonen von positiv Getesteten werden aktuell nicht mehr aktiv nachverfolgt, wobei Personen, die sich an die Abstandsregeln halten und FFP2-Masken tragen sowie dreifach geimpft sind, derzeit ohnehin bereits keine Kontaktpersonen im Sinne des Kontaktpersonennachverfolgungserlasses des Bundes sind. Dennoch sollten positiv Getestete jedenfalls alle ihre Kontaktpersonen informieren, damit diese eigenverantwortlich auf ihren Gesundheitszustand achten und sich als Kontaktperson entweder telefonisch über 1450 oder online über 1450.ooe.gv.at zu einem PCR-Test anmelden. Dort erhalten die Kontaktpersonen auch Informationen zum weiteren Vorgehen.

Auch wenn es aufgrund der vielen Anrufe unter 1450 temporär zu Überlastungen kommen kann, soll die Meldung weiterhin das schnellstmögliche und reibungslose Contact Tracing gewährleisten und das gesellschaftliche Leben nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß einschränken. Alle Beteiligten sind maximal bemüht, bestmöglich mit den Bürgerinnen und Bürgern zu kommunizieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich so schnell wie möglich melden. Gleichzeitig stockt das Land OÖ die Anzahl der Contact Tracer laufend entsprechend der Anforderungen auf. Die Eckpunkte der neuen Quarantäneregeln:Bei Symptomen: Telefonisch die Gesundheitsberatung unter 1450 kontaktieren und bis zur Kontaktaufnahme durch die Gesundheitsbehörde in Selbstisolation begeben. Es wird auch empfohlen, die Online-Möglichkeiten zu nutzen: Bitte gehen Sie auf 1450.ooe.gv.at oder melden Sie sich per E-Mail an die jeweilige Wohnsitz-Bezirkshauptmannschaft (die E-Mail-Adresse findet sich auf der Homepage der BH).Kontaktperson ist man: bei mehr als 15 Minuten Aufenthalt mit weniger als zwei Metern Abstand, Körperkontakt und direktem Kontakt mit Atemwegssekreten (durch Anhusten, Anniesen etc.), HaushaltskontakteKeine Kontaktperson ist man: wenn beide korrekt FFP2-Masken getragen haben (Kinder bis 14 Mund-Nasen-Schutz); nach Kontakt mit positiv getestetem Gesundheits- oder Pflegepersonal, das die Schutzmaßnahmen (FFP2-Maske) eingehalten hat; mindestens dreifach Geimpfte, 5- bis 11-jährige mit mindestens zwei Impfungen; Gesundheitspersonal bei korrektem Tragen von FFP2-MaskenQuarantäne-Dauer: Für Infizierte unabhängig vom Impfstatus 10 Tage mit frühzeitiger Beendigung am Tag 5, wenn man mindestens 48 (bei versorgungskritischem Schlüsselpersonal 24) Stunden ohne Symptome und der PCR-Test negativ ist oder ein CT-Wert über 30 vorliegt.


Quelle: Land Oberösterreich



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