Salzburg: Aufräumarbeiten nach Murenabgängen gehen weiter
Betroffene Seitentäler im Oberpinzgau wieder zu Fuß erreichbar / Zehn Personen mit Helikopter ausgeflogen
(LK) Nach den gestern durch Starkregen verursachten Murenabgängen in Oberpinzgauer Seitentälern südlich der Salzach konnten inzwischen die versperrten Wege und Straßen so von Schlamm und Geröll befreit werden, dass man zu Fuß aus den Tälern gelangen kann. Bisher werden keine Personen vermisst oder verletzt.
Heute Vormittag hat Ludwig Fegerl vom Landesgeologischen Dienst bei einem Erkundungsflug keine neuen Gefahrenstellen feststellen können. „Es sind einige Brücken und vereinzelt unbenutzte Stallgebäude und Jagdhütten beschädigt worden, soweit sich das aus der Luft beurteilen lässt“, so Manfred Pongruber, stellvertretender Katastrophenschutzreferent der Bezirkshauptmannschaft Zell am See. Beim Helikoptereinsatz wurden insgesamt zehn Personen, die auf der Neuen Fürther Hütte im Hollersbachtal von der Umwelt abgeschnitten waren, ausgeflogen.
Ab Ende kommender Woche wieder befahrbar
Bisher standen 164 Feuerwehrleute aus sieben Gemeinden im Einsatz, die auch während der Nachtstunden versuchten, die Straßen wieder passierbar zu machen. „Bis Ende der kommenden Woche sollen das Ober- und das Sulzbachtal sowie das Habachtal wieder mit allen Fahrzeugen befahrbar sein“, so Pongruber. Etwas länger wird es im Hollersbachtal dauern, das am stärksten von den Murenabgängen betroffen ist.
Notzufahrt zu Kläranlage im Gasteintertal
Im Gasteinertal traten nach dem gestrigen Starkregen die Ache und der Bernkogelbach bei Dorfgastein über die Ufer und suchten sich ein neues Bachbett. Die Zufahrt zur Kläranlage des Reinhalteverbands Gasteinertal war dadurch unterbrochen. „Wir haben momentan vier Bagger im Einsatz, um beide Gewässer wieder zurückzuleiten und eine Behelfszufahrt einzurichten“, informiert der Pongauer Katastrophenschutzreferent Norbert Passrucker. Am kommenden Montag wird dort gemeinsam mit Experten der Wildbach- und Lawinenverbauung und vom Bundeswasserbau die weitere Vorgangsweise festgelegt.
Quelle: Land Salzburg