Aus der Sitzung der Oö. Landesregierung
In ihrer Sitzung am 23. Jänner 2023 fasste die Oö. Landesregierung unter anderem folgende Beschlüsse:
Bibliothekstantiemen nach dem Urheberrechtsgesetz Das Urheberrechtsgesetz regelt unter anderem die Ansprüche der Urheber, sodass ihnen auch aus dem Verleih von Werkstücken Vergütungen zustehen. Dementsprechend hat der Oö. Landtag im Jahr 1996 beschlossen, dass dem Vertrag über die Abgeltung von urheberrechtlichen und leistungsschutzrechtlichen Ansprüchen nach dem Urheberrechtsgesetz, geschlossen zwischen dem Bund und den Ländern einerseits und den Verwertungsgesellschaften andererseits, entsprochen wird. In dieser Sitzung wurde der Literar-Mechana, Wahrnehmungsgesellschaft für Urheberrechte GesmbH, ein Landeszuschuss (Pauschalbetrag für das Jahr 2023) in Höhe von 95.468 Euro bewilligt.
Maßnahmen im NaturschutzDer Nationalpark Kalkalpen im Sengsengebirge und Reichraminger Hintergebirge schützt die letzte große Waldwildnis im Herzen Österreichs, zugleich ist die Region eine gewachsene Kulturlandschaft. Der Nationalpark dient aber nicht nur der Natur, sondern auch den Menschen. Hier findet man Erholung und kann die Natur mit allen Sinnen genießen. Außerdem ist der Nationalpark Kalkalpen Bestandteil eines regionalen Netzwerkes zur Bewahrung des Naturerbes. Für den laufenden Betrieb der Nationalparkgesellschaft werden in dieser Sitzung rund 2,6 Mio. Euro für das Jahr 2023 zur Auszahlung gebracht.Weiters wurde beschlossen, dass dem Naturschutzbund Oberösterreich für die verschiedensten naturschutzrelevanten Aktivitäten im heurigen Jahr (Vereinstätigkeit, Naturvermittlung, Ausstellungen, Artenschutzprojekte, Maßnahmen im Zusammenhang mit Natura 2000, etc.) eine Beihilfe in der Höhe von 90.250 Euro bewilligt wird.
Förderungen im WohnumfeldGemäß den Wohnumfeldverbesserungs-Richtlinien erhält die Gemeinde Kirchberg ob der Donau rund 39.500 Euro aus Wohnbauförderungsmitteln für die Sanierung und Erweiterung des öffentlichen Spielplatzes. Weiters fördert das Land OÖ – ebenfalls im Sinne der Wohnumfeldverbesserungs-Richtlinien – den Einbau von Alarmanlagen und gab in dieser Sitzung Zuschüsse in Höhe von 3.193 Euro für fünf Ansuchen frei.
Pflege und Schutz für heimische GewässerOberösterreich ist ein wasserreiches Land. Intakte Fließgewässer, reine Seen, sauberes Grundwasser, eine gesicherte Trinkwasserversorgung, geordnete Abwasserentsorgung und ein weitreichender Schutz vor Hochwasser sind Grundlage für die hohe Lebensqualität in Oberösterreich. Um dies auch zu erhalten, werden den Gewässerbezirken Braunau am Inn, Gmunden, Grieskirchen und Linz für den Geräte- und Maschineneinsatz bei Wasserbauarbeiten durch Flussaufsichtsdienstpersonal (ohne Bundesförderung) ca. 74.880 Euro für das vierte Quartal 2022 überwiesen. Dazu gehören Arbeiten wie Ufergehölzpflege, Beseitigung von Verklausungen und Arbeiten kleineren Umfanges, jedoch unter Mitwirkung der örtlichen Uferanrainer.Weiters können mit insgesamt 190.670 Euro Projekte gefördert werden, die Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes von Gewässern setzen. Der Landesbeitrag ermöglicht in diesem Fall Rückbaumaßnahmen am Grünbach in der Marktgemeinde Offenhausen, die Herstellung der Längsdurchgängigkeit der Feldaist im Gebiet der Marktgemeinde Rainbach im Mühlkreis und eine Fischaufstiegshilfe beim Kraftwerk Achortmühle an der Fuschler Ache in Mondsee.
Mehr als HonigDas Bienenzentrum Oberösterreich, angesiedelt in der Landwirtschaftskammer Oberösterreich, dient unter anderem der unabhängigen Beratung, Bildung, Information und Wissensvermittlung zu den Themen Bienen und Biodiversität, der Erschließung von neuem Wissen und aktuellen Erkenntnissen sowie der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Imkerei. Die Aufgaben liegen auch bei Aktivitäten für allgemeinbildende Schulen in der Vermittlung der Bedeutung und der Zusammenhänge von Umwelt, Natur, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft am Beispiel Biene oder in der positiven und motivierenden Kommunikation nach innen und außen. Die Finanzierung des Bienenzentrums Oberösterreich erfolgt aus Mitteln der Abteilung Land- und Forstwirtschaft in Form einer Förderung des laufenden Personalaufwandes der Landwirtschaftskammer für Oberösterreich und mit einem vorläufigen Förderrahmen in Höhe von maximal 119.800 Euro.
Quelle: Land Oberösterreich