Salzburg: Ausbildung für die Kleinkindbetreuung erstmals im Pinzgau
Foto: Land Salzburg/Neumayr/Hofer
Anmeldefrist für „Fachkraft frühe Kindheit“ noch bis 5. April 2024
(LK) Als ein weiterer Schritt gegen den Personalmangel und für die Entlastung der Mitarbeiter in der Elementarpädagogik wird der zweijährige Lehrgang „Fachkraft frühe Kindheit“ heuer erstmals regional im Pinzgau angeboten. Dieser ist ein Karrieresprungbrett für jene, die ohne Matura aber mit einschlägiger Berufserfahrung ihrer Berufung in der Kinderbetreuung nachgehen möchten.
Noch bis zum 5. April 2024 ist die Anmeldung zum Lehrgang für Zusatzkräfte in der Kinderbetreuung, ohne Reifeprüfung, aber mit dreijähriger Berufserfahrung möglich. Die Nachfrage nach dem 2023 gestarteten Kurs in der Stadt Salzburg war sehr hoch. Nun gibt es auch ein Angebot für den Pinzgau. „Engagierte Zusatzkräfte ohne Matura haben so die Möglichkeit sich in diesem Berufsfeld weiter zu entwickeln, Gruppen zu führen und damit auch mehr Geld zu verdienen. Dieses wertvolle Potential wollen wir ausschöpfen und gleichzeitig die Regionen unterstützen“, so Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek.
Svazek: „Personalmangel wird bekämpft.“
Mit dem Kursangebot im Pinzgau will die Landeshauptmann-Stellvertreterin gezielt den Personalmangel bekämpfen. „Fehlende qualifizierte Fachkräfte sind eine Belastung für die bestehenden Mitarbeiter. Der Lehrgang ist ein wichtiger Mosaikstein, um dieses Problem in den Griff zu bekommen und gleichzeitig jenen, die für die Elementarpädagogik brennen eine Ausbildung auch ohne Matura zu ermöglichen“, sagt Marlene Svazek
Ausbildungsmöglichkeit im Lungau
Für Anfang 2025 ist im Lungau ein entsprechender Kurs geplant, ein weiterer ist für dieses Jahr dann auch im Zentralraum vorgesehen. Umgesetzt werden derzeit die berufsbegleitenden Lehrgänge vom Zentrum für Kindergartenpädagogik (ZEKIP) und dem BFI Salzburg. Die Kosten belaufen sich pro Kurs und Person auf rund 8.000 Euro und werden zum Großteil vom Land Salzburg getragen. Es ist möglich, eine Bildungsteilzeit über das Arbeitsmarktservice (AMS) für den Lehrgang zu beantragen. Voraussetzung zur Teilnahme ist die Ausbildung zur Zusatzkraft und eine dreijährige Praxis in der Kinderbetreuung.
Quelle: Land Salzburg