Salzburg: Ausfahrtsbeschränkungen für Muhr
Ab Donnerstag, 11. März, 0 Uhr sind Ausfahrtstests beim Verlassen der Gemeinde verpflichtend / Kontrolle durch Polizei und Bundesheer / Überblick und Details
(LK) Aufgrund der hohen Zahl an Corona-Neuinfektionen und einer besorgniserregenden 7-Tage-Inzidenz in Muhr gelten ab dem 11. März um 0 Uhr auch in dieser Gemeinde Ausfahrtsbeschränkungen. Verpflichtende Ausfahrtstests für Personen ab 15 Jahren sowie umfangreiche Kontrollen durch Polizei und Bundesheer sollen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beitragen, zudem wird eine eigene Testmöglichkeit im Ort geschaffen.
„Die Gemeinde Muhr weist heute eine 7-Tage-Inzidenz von 1.443 auf und die Zahl der Neuinfektionen steigt weiter stark an. Wir müssen, wie schon in Radstadt und Bad Hofgastein mit Ausfahrtsbeschränkungen reagieren, um das Infektionsgeschehen wieder in den Griff zu bekommen. Die Kontrolle der verpflichtenden Ausfahrtstests an den Ortsgrenzen übernehmen Exekutive und Bundesheer“, betont Landeshauptmann Wilfried Haslauer und die Lungauer Bezirkshauptfrau Michaela Rohrmoser ergänzt: „Das ist für die ansässige Bevölkerung zwar keine leichte Situation, aber aufgrund der aktuellen Entwicklungen zwingend nötig.“
Testmöglichkeiten im Ort
Damit für die verpflichtenden Ausfahrtstests genügend Kapazitäten bereitstehen, wird derzeit in Muhr ein eigener Teststandort geschaffen. Sobald Standort und Öffnungszeiten feststehen, werden sie hier ergänzt.
Eckpunkte zu den Maßnahmen in Muhr
- Vorerst von Donnerstag, 11. März, 0 Uhr, bis Mittwoch, 24. März, 24 Uhr
- Verpflichtende Ausfahrtstests (PCR- oder Antigen Schnelltests von offiziellen Teststationen, Apotheken, Ärzten usw.) für Personen ab 15 Jahren. Ein vorgelegter PCR Test ist 72 Stunden lang gültig, ein Antigen-Schnelltest 48 Stunden.
- Umfassende Kontrollen der Gesundheitsbehörden und Polizei, ob die allgemeinen Corona-Maßnahmen und Absonderungsbescheide eingehalten werden.
- Assistenzeinsatz des Bundesheeres bei der Kontrolle an den Ausfahrten
- Ausreisekontrollen auch bei Bussen im öffentlichen Verkehr
Ausgenommen von den verpflichtenden Ausfahrtstests in Salzburger Gemeinden sind:
- Durchreisende ohne Zwischenstopp.
- Personen, die in den vergangenen sechs Monaten eine Covid-19-Infektion durchgemacht haben und diese mittels ärztlicher Bestätigung nachweisen können.
- Personen mit einem Nachweis von neutralisierenden Antikörpern durch einen sogenannten „Neutralisationstest“, der nicht älter als drei Monate ist. Dieser wird von spezialisierten Laboren angeboten. Die Kosten dafür sind selber zu tragen.
- Gewerblicher Güterverkehr und bei unaufschiebbare behördliche oder gerichtliche Wege. Das beinhaltet auch öffentliche Sitzungen der allgemeinen Vertretungskörper und mündliche Verhandlungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden.
Impfung befreit nicht von Testpflicht
Derzeit liegen noch nicht ausreichend Studienergebnisse zur Corona-Schutzimpfung vor, ob die verfügbaren Impfstoffe die Weitergabe der Infektion beeinflussen. Daher sind die Ausfahrtstests auch für geimpfte Personen verpflichtend. Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg zu den Ausfahrtsbeschränkungen ist nach Veröffentlichung auf www.salzburg.gv.at/corona-virus abrufbar.
Quelle: Land Salzburg