Salzburg: Ausfahrtsbeschränkungen für das gesamte Gasteinertal

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Foto: LPD Salzburg/Michael Korber
11 Mär 19:19 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Ab Montag, 15. März 0 Uhr / Kontrollen an der Talausfahrt

(LK) Bedingt durch die konstant hohe Zahl an Neuinfektionen sowie einen teils enorm hohen Wert bei der 7-Tage-Inzidenz gelten ab dem 15. März um 0 Uhr für das gesamte Gasteinertal Ausfahrtsbeschränkungen. Ausfahrtstests für Personen ab 15 Jahren sind verpflichtend und werden von Polizei und Bundesheer kontrolliert.


„Das Instrument der Ausfahrtsbeschränkungen müssen wir aufgrund der extremen Ausbreitung des Virus nun für das gesamte Gasteinertal anwenden. Die steigenden Inzidenzen und die damit verbundene Entwicklung zwingen uns zum Handeln. Die Infektionsketten sind nicht mehr gänzlich nachvollziehbar und können nur so wieder unterbrochen werden“, sagt Landeshauptmann Wilfried Haslauer.

Neuinfektionen steigen weiter stark

Der Bezirk St. Johann ist mit einer 7-Tage-Inzidenz von 524,5 weiterhin mit einer hohen Anzahl von Neuinfektionen betroffen, damit ist dieser Bezirk der am drittmeist betroffene in Österreich. Die Inzidenzen in den Gemeinden Bad Hofgastein (1.349), Bad Gastein (429) und Dorfgastein (1.221) sind Anlass zur Sorge.

Testmöglichkeiten im Gasteinertal

Für die betroffenen Orte im Gasteinertal stehen folgende Testmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Bad Hofgastein: Alter Kursaal, Kurpromenade 2-4, 5630 Bad Hofgastein
  • Kurapotheke Bad Gastein, Böcksteiner Bundesstr. 1C, 5640 Bad Gastein
  • Kurapotheke Bad Hofgastein: Pyrkerstraße 5, 5630 Bad Hofgastein

Die Öffnungszeiten sind unter www.salzburg.gv.at/coronatests zu finden.

Eckpunkte zu den Maßnahmen im Gasteinertal

  • Vorerst von Montag, 15. März, 0 Uhr, bis 28. März, 24 Uhr
  • Verpflichtende Ausfahrtstests (PCR- oder Antigen Schnelltests von offiziellen Teststationen, Apotheken, Ärzten usw.) für Personen ab 15 Jahren. Ein vorgelegter PCR Test ist 72 Stunden lang gültig, ein Antigen-Schnelltest 48 Stunden.
  • Umfassende Kontrollen der Gesundheitsbehörden und Polizei, ob die allgemeinen Corona-Maßnahmen und Absonderungsbescheide eingehalten werden
  • Ausreisekontrollen auch bei Bussen im öffentlichen Verkehr
  • Das Bundesheer wird einen Assistenzeinsatz leisten
  • Impfung befreit nicht von Testpflicht

Ausnahmen von verpflichtenden Ausfahrtstests in Salzburger Gemeinden:

  • Durchreisende ohne Zwischenstopp (Tauernschleuse per Bahn).
  • Personen, die in den vergangenen sechs Monaten eine Covid-19-Infektion durchgemacht haben und diese mittels ärztlicher Bestätigung nachweisen können.
  • Personen mit einem Nachweis von neutralisierenden Antikörpern durch einen sogenannten „Neutralisationstest“, der nicht älter als drei Monate ist. Dieser wird von spezialisierten Laboren angeboten. Die Kosten dafür sind selber zu tragen.
  • Gewerblicher Güterverkehr und bei unaufschiebbare behördliche oder gerichtliche Wege. Das beinhaltet auch öffentliche Sitzungen der allgemeinen Vertretungskörper und mündliche Verhandlungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden.

Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaften St. Johann zu den Ausfahrtsbeschränkungen ist nach Veröffentlichung auf www.salzburg.gv.at/corona-virus abrufbar.


Quelle: Land Salzburg



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