Innsbruck: Ausschreibung der Wahlen in Innsbruck erfolgt
Foto: V.Lercher
Vorbereitungen sind in vollem Gange
In der Tiroler Landeshauptstadt wird heuer am 14. April 2024 die Zusammensetzung des Gemeinderates bzw. der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin gewählt. Aktuell laufen im Amt Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung die Vorbereitungen bereits auf Hochtouren.
Mit der Ausschreibung der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen durch die Landesregierung im Landesgesetzblatt und Kundmachung der Wahlausschreibung durch die Stadt Innsbruck am 10. Jänner 2024 wurde die nächste Phase der Vorarbeiten eingeleitet.
Insgesamt hat die Kundmachung Auswirkungen auf weitere Daten und Eckpunkte im Zusammenhang mit den Wahlen im April 2024.
Wahlstichtag 16. Jänner
Der Wahlstichtag für die Gemeinderatswahl und die Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin fällt auf Dienstag, 16. Jänner 2024. Der Wahlstichtag liegt immer zwischen dem Tag der Wahlausschreibung und dem 70. Tag vor dem Wahltag. Der Stichtag ist deshalb wichtig, weil Folgewirkungen damit verknüpft sind:
- Die Voraussetzungen für das Wahlrecht und der Wählbarkeit sind nach dem Stichtag zu beurteilen (§§ 5 und 6 Innsbrucker Wahlordnung).
- Die Wahlberechtigten werden ins Wählerverzeichnis jenes Wahlsprengels eingetragen, in dem sie am Stichtag ihren Hauptwohnsitz haben.
- Wahlvorschläge können frühestens am Stichtag und spätestens am 30. Tag vor dem Wahltag bis 17.00 Uhr bei der Hauptwahlbehörde schriftlich eingebracht werden.
Tag der Wahlausschreibung und dessen Auswirkungen
Auch mit dem Tag der Wahlausschreibung selbst hängt einiges zusammen. So sind die spätesten Zeitpunkte für die Bestellung der Vorsitzenden der Hauptwahlbehörde, der Gemeindewahlbehörde und deren Stellvertreter sowie für die Bestellung der Sprengelwahlleiter und der Leiter der Sonderwahlbehörden und deren Stellvertreter davon abhängig.
Darüber hinaus sind die Beisitzer und Ersatzbeisitzer durch die Gemeinderatsparteien in der Folge namhaft zu machen.
Zudem gibt der Tag der Wahlausschreibung den Zeitpunkt der Ausstellung einer Wahlkarte vor. Von diesem Tag an kann eine Wahlkarte schriftlich bis spätestens zum fünften Tag vor dem Wahltag oder mündlich bis spätestens zum zweiten Tag vor dem Wahltag bis 14.00 Uhr, unter Angabe des Grundes, warum man am Wahltag voraussichtlich verhindert sein wird, beantragt werden. KR
Alle Informationen
Aktuelle und laufende Informationen zum Thema finden sich online unter www.innsbruck.gv.at/wahlen
Quelle: Stadt Innsbruck