Salzburg: Ausschussberatungen des Salzburger Landtags
Beschlüsse zu 13 Tagesordnungspunkten gefasst
(LK) Während einer Unterbrechung der Plenarsitzung des Salzburger Landtags wurden bei den Ausschussberatungen – den letzten der aktuellen Gesetzgebungsperiode vor der kommenden Landtagswahl - heute Nachmittag Beschlüsse zu 13 Tagesordnungspunkten gefasst.
Bei den Ausschussberatungen wurden heute Nachmittag Beschlüsse zu 13 Tagesordnungspunkten gefasst.
Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stimmte Vorlagen der Landesregierung betreffend Gesetzen, mit denen
- das Salzburger Wettunternehmergesetz (TOP 1) mit der Maßgabe, dass im § 40 Abs 1 das Datum des Inkrafttretens 1. Mai 2023 und im § 40 Abs 2 nach der Wortfolge „Vor dem“ das Datum „1. Mai 2023“ und nach der Wortfolge „zum Ablauf des“ das Datum „1. Juli 2023“ eingefügt wird,
- das Gesetz über Auskunftspflicht, Dokumentenweiterverwendung, Datenschutz, Landesstatistik und Geodateninfrastruktur (TOP 2)
- das Gesetz zur Übertragung der Vollziehung straßenpolizeilicher Angelegenheiten auf die Landespolizeidirektion (TOP 3)
- das Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz (TOP 4)
- das Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015 (TOP 5)
- das Salzburger Gemeindesanitätsgesetz 1967 und das Salzburger Leichen- und Bestattungsgesetz 1986 (Top 6)
- das Salzburger Landes-Vertragsbedienstetengesetz 2000 und das Landesbediensteten-Gehaltsgesetz (Top 7)
geändert werden, einstimmig zu.
Verkauf Liegenschaften St. Veit im Pongau
Danach behandelte der Finanzausschuss eine Vorlage der Landesregierung betreffend den Verkauf von Liegenschaften in 5621 St. Veit im Pongau – „Wimmfeld“ – Grst.Nr. 233/1, EZ 121 und Grst.Nr. 237 u. 49, beide EZ 69; alle KG 55125 St. Veit (Gesamtfläche lt. Projektentwicklung: 13.344 m2) mit den Teilflächen „Wimmfeld I“ (5.160 m2, inkl. „SALK-Mitarbeiterhaus“) und „Wimmfeld II“ (8.184 m2) sowie die Genehmigung der Kosten iSd § 18 ROG sowie die Vorfinanzierung der Fernwärmeversorgung und nahm einstimmig folgenden Antrag an: Die Salzburger Landesregierung wird gemäß Art. 48 Abs. 2 Salzburger Landes-Verfassungsgesetz 1999 ermächtigt, die Liegenschaft in 5621 St. Veit im Pongau „Wimmfeld“ – Grst.Nr. 233/1, EZ 121 und Grst.Nr. 237 und .49, beide EZ 69, alle KG 55125 (Gesamtfläche laut Projektentwicklung: 13.344 m²) mit den Teilflächen „Wimmfeld I“ (5.160 m², inkl. „SALK-Mitarbeiterhaus“) und „Wimmfeld II“ (8.184 m²) zu einem Gesamtverkaufspreis von rund € 3.985.000,-- zu veräußern, wobei abzüglich der Erschließungskosten in der Höhe von rund € 1.810.000,-- und der gesetzlichen Immobilienertragssteuer (ImmoESt) von gesamt rund € 394.000,-- ein Veräußerungsgewinn von rund € 1.781.000,-- verbleibt und die entsprechenden Kaufverträge und eine Raumordnungsvereinbarung nach § 18 ROG 2009 betreffend einen wertgesicherten Infrastrukturbeitrag in Höhe der Hälfte des tatsächlichen Aufwandes (für „Querungshilfe“) von geschätzt rd. € 81.000,-- sowie einen Rahmenvertrag für die Fernwärmeversorgung betreffend einen Anschlusskostenbeitrag samt Fernwärmeübergabestationen iHv rund € 400.000,-- abzuschließen bzw. zu unterfertigen, wobei die Bedeckung der Vorfinanzierung der damit verbundenen zusätzlichen Kosten aus dem Verkaufserlös „Bücklmüller“ (Nr. 338 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 16. Gesetzgebungsperiode)) erfolgt. Die vorfinanzierten Beträge werden jeweils durch wertgesicherte Kaufpreisaufschläge („Querungshilfe“) und wertgesicherte Refinanzierungsbeiträge der jeweiligen Käuferinnen und Käufer („Fernwärme“) in den Jahren 2023 – 2025 wieder einbringlich gemacht.
Verkauf Liegenschaft Salzburg-Maxglan
Ebenso der Finanzausschuss behandelte danach eine Vorlage der Landesregierung betreffend den Verkauf der Liegenschaft EZ 66, KG 56531 Maxglan und die Einräumung eines Vorkaufsrechtes ob derselben und nahm einstimmig folgenden Antrag an: Die Landesregierung wird gemäß Art. 48 Abs. 2 des Salzburger Landes-Verfassungsgesetzes 1999 ermächtigt, die Liegenschaft EZ 66, KG 56531 Maxglan, zu einem auf Basis eines aktuellen Verkehrswertgutachtens ermittelten Kaufpreis zu verkaufen und der Salzburg Wohnbau GmbH, FN 212888x, Bruno-Oberläuter-Platz 1, 5033 Salzburg, ein Vorkaufsrecht ob der Liegenschaft EZ 66, KG 56531 Maxglan, einzuräumen.
Gesetz über eine Stromkostenunterstützung
Anschließend debattierte der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss einen Antrag von ÖVP, Grünen und NEOS betreffend ein Gesetz über eine Stromkostenunterstützung im Land Salzburg (Top 10) und nahm diesen einstimmig an.
Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz
Im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stand ein Antrag von ÖVP, Grünen und NEOS betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2019 geändert wird (TOP 11) zur Debatte und nach einstimmig folgenden Antrag an: Das in der Nr. 283 der Beilagen enthaltene Gesetz wird mit der Maßgabe zum Beschluss erhoben, dass im § 45 Abs 3 nach dem 4. Satz folgender Satz angefügt wird. „Ein Verzicht auf die Einhebung dieser Mindestbeiträge ist zulässig.“
Hohe Strompreise
Im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Lebensgrundlagen ginge es um einen dringlichen SPÖ-Antrag betreffend die hohen Strompreise der Salzburg AG. Dazu wurde folgender Antrag einstimmig angenommen: Die Salzburger Landesregierung wird ersucht, sich zusätzlich zu den bereits gesetzten Entlastungsmaßnahmen in den Bereichen Heizen und Strom weiterhin mit Nachdruck bei der Salzburg AG dafür einzusetzen, dass möglichst rasch allgemeine Strompreissenkungen an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben werden.
Leistbares Wohnen
Schließlich beriet der Ausschuss für Infrastruktur, Mobilität, Wohnen und Raumordnung einen dringlichen FPÖ-Antrag betreffend leistbares Wohnen in Salzburg (Top 13) und nahm dazu einstimmig folgenden Antrag an: Die Salzburger Landesregierung wird ersucht,
- gemeinsam mit Expertinnen und Experten, die Wohnbauförderung des Landes Salzburg weiterzuentwickeln und neue Modelle und Förderinstrumente zu schaffen, welche ein ausgewogenes Verhältnis von geförderten Miet- und Eigentumswohnungen sicherstellen und vor allem jungen Menschen, Familien und Alleinerziehenden einen leistbaren Einstieg in das Wohneigentum ermöglicht.
- weiter an der Deregulierung im Bereich wohnbauförderungs- und baurechtlicher Vorschriften zu arbeiten;
- vermehrt darauf hinzuwirken, dass durch Nutzung der Widmungskategorie „förderbarer Wohnbau“ leistbares Bauland für den geförderten Wohnbau zur Verfügung steht.
Die Ausschussberatungen endeten um 16:46 Uhr. Danach wurde die Plenarsitzung wieder aufgenommen.
Quelle: Land Salzburg