Salzburg: Ausschussberatungen des Salzburger Landtags
Beschlüsse zu sieben Tagesordnungspunkten gefasst
(LK) Bei den Ausschussberatungen des Salzburger Landtags wurden heute Vormittag sieben Tagesordnungspunkte behandelt.
Beschlüsse zu insgesamt sieben Tagesordnungspunkten fassten heute die Auschüsse des Salzburger Landtags.
Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss behandelte zu Beginn eine Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000 und das Salzburger Gesundheitsfondsgesetz geändert werden (TOP 1), und nahm diese einstimmig an.
Drei Berichte angenommen
Der Finanzüberwachungsausschuss beschäftigte sich mit Berichten der Landesregierung betreffend den Tätigkeitsbericht des Salzburger Patientinnen- und Patientenentschädigungsfonds für das Jahr 2022 (TOP 2), über den Nationalpark Hohe Tauern und über den Salzburger Nationalparkfonds im Jahr 2022 (TOP 3) sowie über den Stand und die Gebarung des Ländlichen Straßenerhaltungsfonds im Jahr 2022 (TOP 4) und nahm alle drei einstimmig an. Zu TOP 2 wurde darüber hinaus die Salzburger Landesregierung ersucht zu prüfen, wie die Patientenanwaltschaft finanziell und personell gestärkt werden kann.
Keine Versicherungsbeiträge für arbeitende Pensionisten
Im Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Lebensgrundlagen wurde danach ein ÖVP-Antrag betreffend die Abschaffung der Pensionsversicherungsbeiträge für, über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus, freiwillig im Erwerbsleben verbleibende Personen und arbeitende Eigenpensionsbezieher*innen (TOP 5) behandelt. Mehrheitlich mit Stimmen von ÖVP, FPÖ und SPÖ gegen jene von KPÖ und Grünen wurde dazu folgender Antrag angenommen: Die Salzburger Landesregierung wird ersucht, an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, die Pensionsversicherungsbeiträge für über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus freiwillig im Erwerbsleben verbleibende Personen als auch für arbeitende Eigenpensionsbezieher*innen abzuschaffen sowie Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung zu setzen, um das Arbeiten für jene Menschen, die nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters weiterhin einer Beschäftigung nachgehen wollen, attraktiver zu machen.
Gesetzliche Verankerung der Salzburger Landeshymne
Weiters diskutierte der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss einen FPÖ-Antrag betreffend die gesetzliche Verankerung der Salzburger Landeshymne (TOP 6) und nahm dazu mehrheitlich mit Stimmen von ÖVP und FPÖ, gegen jene von SPÖ, KPÖ und Grünen folgenden Antrag an: Die Salzburger Landesregierung wird ersucht, eine Regierungsvorlage über die Aufnahme der bereits vom Salzburger Landtag am 4. Mai 1928 beschlossenen offiziellen Salzburger Landeshymne „Land uns’rer Väter“ in den Gesetzesrang, auszuarbeiten und dem Salzburger Landtag diesen Gesetzesvorschlag bis spätestens 31. Dezember 2023 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Berechnung der Wohnbeihilfe
Noch vor der Mittagspause beschäftigte sich der Ausschuss für Wohnen, Raumordnung und Grundverkehr mit einem KPÖ-Antrag betreffend die Berechnung der Wohnbeihilfe (TOP 8) und nahm dazu einstimmig folgenden Antrag an: Die Salzburger Landesregierung wird ersucht, im Zuge der Evaluierung des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes die Überarbeitung des Einkommensbegriffes bzw. der nicht als Einkommen zu zählenden Einkünfte bei der gesamtheitlichen Neubewertung zu berücksichtigen. Besonders Bedacht zu nehmen ist hierbei z.B. auf Einkünfte aus Waisenpensionen sowie Sonderzahlungen, die Arbeitnehmer und Pensionisten erhalten, wie etwa der 13. und 14. Monatsbezug.
(LK) Bei den Ausschussberatungen des Salzburger Landtags wurden heute Nachmittag zwei Tagesordnungspunkte behandelt.
Der Sozial-, Gesellschafts- und Gesundheitsausschuss fasste heute Nachmittag einen Beschluss zu Initiativen gegen Kinderarmut.
Im Sozial-, Gesellschafts- und Gesundheitsausschuss stand ein SPÖ-Antrag betreffend einen Masterplan zur Reduzierung der Kinderarmut in Salzburg (TOP 7) zur Debatte. Mehrheitlich angenommen mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ gegen jene von SPÖ, KPÖ und Grünen wurde dieser Antrag: Die Salzburger Landesregierung wird ersucht, verstärkt Initiativen gegen Kinderarmut - unter Einbeziehung der Ergebnisse der Enquete des Salzburger Landtages zur Kinderarmut vom 30. März 2022 - voranzutreiben.
Verfahrensbeschleunigung grüner Energien
Zum Abschluss behandelte der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz einen Antrag der Grünen betreffend Verfahrensbeschleunigung grüner Energien ohne Einschränkungen der Landesumweltanwaltschaft (TOP 9) und lehnte diesen ab.
Die Ausschussberatungen endeten um 16.50 Uhr.
Quelle: Land Salzburg