Salzburg: Ausschussberatungen des Salzburger Landtags am Nachmittag

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Salzburg

04 Jul 11:00 2024 von Redaktion Salzburg Print This Article

Beschlüsse zu neun Tagesordnungspunkten gefasst

(LK) Bei den Ausschussberatungen des Salzburger Landtags wurden heute Nachmittag neun Tagesordnungspunkte behandelt.

Beschlüsse zu neun Tagesordnungspunkten wurden in den Ausschussberatungen des Salzburger Landtags heute Nachmittag gefasst.

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss nahm zu Beginn eine Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Magistrats Bedienstetengesetz geändert wird, einstimmig an. (TOP 1)

EU-Ausschuss der Regionen

Der Ausschuss für Europa, Integration und regionale Außenpolitik beriet über eine Vorlage (TOP 2) der Landesregierung betreffend das vom Land Salzburg vorzuschlagende Mitglied und stellvertretende Mitglied des Europäischen Ausschusses der Regionen. Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.

Nächtigungsabgabengesetz

Danach befasste sich der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss mit einer Gesetzesvorlage, mit dem das Salzburger Nächtigungsabgabengesetz, das Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz 1998, das Benützungsgebührengesetz und das Salzburger Tourismusgesetz 2003 geändert werden. (TOP 3). Die Vorlage wurde einstimmig angenommen.

Transparenzdatenbank

Im selben Ausschuss wurde danach eine Vorlage betreffend eine Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Etablierung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank beraten (TOP 4). Die Vorlag wurde einstimmig angenommen.

Wohnbauförderungsgesetz

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss befasste sich dann mit einem FPÖ-Antrag betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015 geändert wird (TOP 5) und den Antrag einstimmig angenommen.

Bedienstetenschutz

Danach befasste sich der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss mit einem Antrag der ÖVP betreffend ein Gesetz, mit dem das Bediensteten-Schutzgesetz geändert wird (TOP 6). Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Hallenbad Flachgau

Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Lebensgrundlagen befasste sich dann mit einem dringlichen Antrag der SPÖ betreffend das Hallenbad im Flachgau. Mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ gegen die Stimmen der SPÖ, KPÖ PLUS und GRÜNEN – sohin mehrstimmig wurde folgender Antrag angenommen:

  • Die Salzburger Landesregierung wird ersucht, nach Fertigstellung der Detailplanung, der Festlegung des Betreibers und darauf aufbauend nach Erstellung einer exakten Kosten-schätzung durch die Salzburger Seenland Schwimmbad GmbH die Realisierung des neuen Hallenbads für den Flachgau mit Standort Seekirchen zu unterstützen.

Schwimmkurse

Bildungs-, Sport- und Kulturausschuss behandelte einen dringlichen Antrag der KPÖ betreffend Schulschwimmkurse. Folgender Antrag wurde einstimmig angenommen:
Die Salzburger Landesregierung wird ersucht

  1. gemeinsam mit den Schulerhaltern, der Bildungsdirektion und den Sportdachverbänden zu prüfen, wie Schulen beim lehrplanmäßigen Schwimmunterricht besser unterstützt werden können und das Angebot an Schwimmkursen ausgebaut werden kann,
  2. bestehende Schwimmhallenprojekte wie z.B. in Seekirchen zu forcieren, und
  3. an das Landes-Medienzentrum heranzutreten, auf der Homepage des Landes Sicherheitstipps zur Vermeidung von Badeunfällen zu veröffentlichen.

Aufhebung des Koppelungsverbots

Der Ausschuss für Wohnen, Raumordnung und Grundverkehr befasste sich abschließend mit einem dringlichen Antrag der GRÜNEN betreffend Vorbereitungen zur Aufhebung des Koppelungsverbotes. Folgender Antrag wurde einstimmig angenommen:
Der Salzburger Landtag wolle beschließen:

  • Die Salzburger Landesregierung wird unter der Voraussetzung, dass die am heutigen Tag im Nationalrat beschlossene Änderung des Artikel 15 B-VG auch den Bundesrat passiert, ersucht, nach Inkrafttreten des Artikel 15 Absatz 5 B-VG, eine Novelle des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 zu erarbeiten, mit welcher eine Nachfolgeregelung des § 14 Salzburger Raumordnungsgesetz 1992 (verpflichtende Vertragsraumordnung) unter besonderer Berücksichtigung der Ziele des Landesentwicklungsprogramms 2022 und der Salzburger Wohnbauförderung gesetzlich verankert wird und diese dem Salzburger Landtag bis zum 31. März 2025 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Quelle: Land Salzburg



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