Steiermark: Bau von Kinderbetreuungseinrichtungen soll vereinfacht werden

28 Mär 22:00 2025 von Redaktion Salzburg Print This Article

Landesregierung setzt Steuerungsgruppe ein – Einsparungspotential in Millionenhöhe gegeben

Graz (28. März 2025).- Im Rahmen der am Mittwoch (26.03.2025) stattgefundenen Regierungssitzung verabschiedete die Landesregierung ein Projekt zur Etablierung einer Steuerungsgruppe zur Erarbeitung von Deregulierungsmaßnahmen bei der baulichen Umsetzung von Kinderbetreuungseinrichtungen in der Steiermark. Ziel dieser Maßnahme, die Teil der im Arbeitsübereinkommen der Regierungsparteien angekündigten Deregulierungsoffensive ist, ist die Ausarbeitung von Vorschlägen für flexiblere Raumvorgaben für Gruppen- und Bewegungsräume, Freiflächen sowie dislozierten Betreuungskonzepten. Durch diese Anreize sollen Möglichkeiten geschaffen werden, bestehende Gebäude leichter zur Kinderbetreuung zu nutzen und Kosten bei gleichzeitig bestmöglicher Qualitätssicherung zu reduzieren. „Wir reagieren mit dieser Maßnahme auf den weiter steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen in den steirischen Gemeinden. Durch die Weiterführung der vorgesehenen Reduktion der Gruppengrößen in Kindergärten sowie das auf Bundesebene angekündigte Ziel, ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr einzuführen, erhöht sich der Bedarf an Gruppen stetig. Gemeinden sollen die Steuerungsmöglichkeiten erhalten, um rasch und nachhaltig, aber ohne übermäßige finanzielle und bürokratische Hürden, auf diese Entwicklungen reagieren zu können. In finanzieller Hinsicht ist davon auszugehen, dass die geplanten Maßnahmen dem Land Steiermark und den Kommunen in den kommenden Jahren Millionenbeträge bei der Errichtung von Kinderbetreuungseinrichtungen einsparen werden”, so Bildungslandesrat Stefan Hermann. „Es ist uns wichtig, die Vorschriften zu vereinfachen und damit die steirischen Gemeinden bei der Schaffung von neuen Kinderbetreuungsplätzen zu unterstützen. Der Bedarf an Betreuungseinrichtungen ist groß, deswegen wollen wir unnötige Hürden, die eine schnelle Schaffung von Plätzen lähmen, beseitigen. Zudem gehen wir einen ersten großen Schritt bei unserer breit angelegten Deregulierungsoffensive. Wir wollen auf die Flexibilisierung des bestehenden Systems setzen. Die Steuerungsgruppe wird einen genauen Blick darauf werfen, welche Vorschriften notwendig sind, und welche dem Ziel, allen Kindern jenen Betreuungsplatz zu bieten, den sie verdienen, im Weg stehen", so Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom.

Gute Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit das Angebot an sozialen Dienstleistungen – vor allem Kinderbetreuungseinrichtungen – sind mitausschlaggebend für die Auswahl des räumlichen Lebensmittelpunktes von steirischen Familien und essentiell für die Steiermark als Wirtschaftsstandort. Sie tragen damit nicht nur zur elementarpädagogischen Bildung bei, sondern auch zur sozialen und wirtschaftlichen Stabilität von Gemeinden und Regionen. Zudem sind diese Einrichtungen Frequenzbringer und wichtige Funktionen zur Stärkung der Stadt- und Ortskerne im Land.

Angesichts der in den letzten Jahren stark gestiegenen Baukosten und der vielerorts bereits erreichten finanziellen Belastungsgrenzen der Gemeinden stellt diese Entwicklung für Gemeinden, Städte und Land eine große Herausforderung dar. Zusätzlich beschäftigen sich Gemeinden aufgrund bestehender Leerstände in den steirischen Orts- und Stadtkernen und dem Willen, den Bodenverbrauch einzudämmen, verstärkt mit der Nachnutzung von Bestandsgebäuden in den Zentren. Durch eine kostengünstigere und flexibilisierte Errichtung von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in zentral gelegenen Bestandsgebäuden könnte damit in Zukunft mehreren Herausforderungen gleichzeitig begegnet werden.

Vor allem die Deregulierung und Flexibilisierung der Raumprogramme in Gesetzgebung und Vollzug, synergetische Nutzungen und auf die Unterbringung von Kinderbetreuungs- und -bildungseinrichtungen in Bestandsgebäuden angepasste Rechtsvorschriften können die Planung, Sanierung und Erweiterung von Kindergärten und Kinderkrippen erheblich erleichtern.

Die Abteilung 17 und die Abteilung 6 sollen daher in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung 7 sowie den Abteilungen 13 und 15 einen Vorschlag für gezielte Adaptierungen im Steiermärkischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz sowie anderen mitbetroffenen Materiengesetzen und deren Vollzug erarbeiten.


Quelle: Land Steiermark



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