Graz: Bebauungsplan Areal Kirchnerkaserne
Die Eigentümerin des Grundstückes 2174/1, KG Jakomini hat die Absicht dort neue Gebäude zu errichten. Aus diesem Anlass erstellt die Stadt Graz einen Bebauungsplan, der auch das angrenzende Grundstück umfasst. Das Planungsgebiet für den Bebauungsplan liegt an der Kasernstraße und ist ca. 34.508 m² groß. Die Stadt Graz hat im genannten Gebiet die Pflicht, einen Bebauungsplan zu erstellen.
Das Stadtplanungsamt hat einen Bebauungsplan im Entwurf ausgearbeitet, den wir Ihnen gerne vorstellen möchten. Wir laden Sie daher herzlich ein zur
Informationsveranstaltung
Wann: Am Donnerstag, dem 17. September 2020, Einlass ab 17:15 Uhr, Beginn um 18 Uhr
Wo: Im Raiffeisensportpark, 1. Obergeschoss, Hüttenbrennergasse 31
Covid-19-Hinweis: Begrenzte Platzanzahl; Anmeldung unbedingt erforderlich. Sie können sich online auf www.graz.at/termine unter dem Punkt „BürgerInnenbeteiligung Veranstaltungen" anmelden - oder telefonisch unter +43 316 872-3531. Um im Falle der Erkrankung einer teilnehmenden Person mit Ihnen Kontakt aufnehmen zu können werden bei der Anmeldung Ihre Kontaktdaten benötigt. Ihnen wird vor Ort ein Sitzplatz zugewiesen. Bitte bringen Sie einen Mund-Nasen-Schutz mit. Ihre Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
....werden von der Stadt Graz Vorgaben für eine geordnete Siedlungsentwicklung festgelegt, die dann im weiteren Bauverfahren zusätzlich zu den Regeln des Steiermärkischen Baugesetzes einzuhalten sind. Wo im Gebiet dürfen in Zukunft Gebäude stehen? Wie hoch dürfen diese sein? Wo werden Grünflächen und Zufahrten zu den Grundstücken sein? Antworten zu diesen und weiteren Fragen gibt der Bebauungsplan verbindlich vor. Ein Bebauungsplan wird vom Stadtplanungsamt im Entwurf vorbereitet und muss dann vom Gemeinderat beschlossen werden.
Es gibt bereits beschlossene Festlegungen für das Gebiet im 4.0 Flächenwidmungsplan. Die Grundstücke sind als „Allgemeines Wohngebiet" mit einer Bebauungsdichte von 0,6 - 1,4 ausgewiesen.
Der Bebauungsplan-Entwurf liegt bis zum 8. Oktober 2020 zur allgemeinen Einsicht im Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 8020 Graz, 6. Stock auf. Sie können ihn auch auf der Homepage der Stadt Graz unter: http://www.graz.at/bebauungsplanung anschauen. Innerhalb der Auflagefrist können Sie Einwendungen schriftlich und begründet beim Stadtplanungsamt bekanntgeben.
Für fachliche Auskünfte steht Ihnen unter der Telefonnummer +43 316 872-4711 und Email-Adresse [email protected] die zuständige Mitarbeiterin des Stadtplanungsamtes, DIin Elisabeth Mahr zur Verfügung.
Quelle: Stadt Graz