Kärnten: Bedarfszuweisungsmittel - Alle Kärntner Gemeinden gewinnen

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Foto: Büro LR Fellner
09 Nov 04:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR Fellner präsentierte Bedarfszuweisungsmittel-Modell für die nächsten zwei Jahre: Alle Gemeinden bekommen mehr Geld - Verteilungsvolumen ist das höchste aller Zeiten - Interkommunale Zusammenarbeit wird massiv gefördert

Klagenfurt (LPD). Aufgrund der angespannten Corona-Lage musste die für heute geplante Bürgermeisterinnen- und Bürgermeisterkonferenz 2021 in Velden abgesagt werden. Aus diesem Grund präsentierten Gemeindereferent Landesrat Daniel und der Leiter der Abteilung 3 - Gemeinden, Raumordnung und Katastrophenschutz des Landes Kärnten, Franz Sturm, das neue Bedarfszuweisungsmittel-Modell heute im Rahmen einer Pressekonferenz im Spiegelsaal im Amt der Kärntner Landesregierung.

Fellner: „Politik bedeutet für mich, Schwerpunkte zu setzen. Und zwar so, dass alle Kärntner Gemeinden gewinnen, sprich, mehr Geld bekommen. Das heute präsentierte BZ-Modell ist erneut auf zwei Jahre ausgelegt, um den Kommunen in diesen schwierigen Zeiten höchstmögliche Planungssicherheit zu gewährleisten. Dabei habe ich das Verteilungsvolumen an Bedarfszuweisungsmitteln (BZ) gegenüber dem Jahr 2021 um knapp 16 Millionen Euro erhöht. 77 Millionen Euro BZ im Rahmen für 2022 – das ist der höchste Betrag aller Zeiten. Der Mindestbetrag an BZ im Rahmen im kommenden Jahr pro Gemeinde beträgt 300.000 inklusive IKZ-Bonus. Ganz konkret: Jede Gemeinde bekommt mehr, als es in den Jahren zuvor der Fall war. Besonders stärken wollen wir unsere Städte: Die Bezirksstädte erhalten mindestens 700.000 Euro. Zudem ist es mir wichtig, die Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) weiter zu forcieren, weil man zusammen immer weiter kommt, als alleine: Es gibt 5,3 Millionen IKZ Bonus – das ist eine Vervierfachung der Mittel und das sind 40.000 für jede Gemeinde für IKZ Projekte“.

Der Leiter der Abteilung 3 - Gemeinden, Raumordnung und Katastrophenschutz des Landes Kärnten, Franz Sturm ergänzt: „Der IKZ-Bonus ist ein gänzlich neuer Schritt im BZ-Modell. Gelungene Beispiele für die interkommunale Zusammenarbeit der Kärntner Gemeinden in der jüngeren Vergangenheit zeigen, dass dieser Schritt ein richtiger ist. Hier sind besonders das „Kinderbetreuungszentrum Fischertratten“ der Gemeinden Malta und Gmünd, die Adaptierung eines ehemaligen Telekomgebäudes zu einem interkommunalen Wirtschaftshof in den Gemeinden Greifenburg und Berg sowie der interkommunale Gewerbepark St. Paul mit allen Gemeinden des politischen Bezirkes Wolfsberg positiv hervorzuheben“.

Zum Thema Ertragsanteile konnte Sturm berichten, dass die voraussichtlichen Eingänge der Kärntner Gemeinden aus den Ertragsanteilen 2021 rund 705 Mio. Euro betragen werden und sich damit um zirka 18 Prozent über den tatsächlichen Eingängen des Jahres 2020 bewegen. Diese Steigerung resultiert primär aus den zusätzlichen Ertragsanteilen aufgrund des 2. Corona-Hilfspaketes des Bundes, mit welchem den Kärntner Gemeinden im Jahr 2021 insgesamt rund 74 Mio. Euro zusätzlich zu den eigentlichen Ertragsanteilen zugeflossen sind. „Mittel, die direkt den Kärntner Gemeinden zugute kommen“, so Sturm.

Fellner: „Mein Ziel ist es, Kärnten Stück für Stück noch sicherer und liebens- und lebenswerter zu machen. Darum unterstützen wir die Gemeinden, wo es nur geht, um immer noch besser und attraktiver zu werden – als Lebensmittelpunkt, Ausflugsziel wie als Wirtschaftsstandort“.

In diesem Zusammenhang wies der Gemeindereferent noch einmal auf noch verfügbare Mittel aus Kommunalen Investitionsprogramm (KIG 2020) sowie dem zweiten Kärntner Gemeindehilfspaket hin: „Mehr als 85 Prozent aller Kärntner Gemeinden haben bereits entsprechende Förderansuchen gestellt. Allerdings sind derzeit noch rund 13,3 Mio. Euro an Bundesförderungen und rund sieben Mio. Euro an Landesförderungen verfügbar. Anträge können noch bis Ende 2022 gestellt werden“. (Schluss)


Quelle: Land Kärnten



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