Graz: Begrenzt Mietpreiserhöhung in Gemeindewohnungen
Erhöhung von 8,6 % wird nicht an Mieterinnen und Mieter weitergegeben
Immer mehr Menschen können sich die Wohnkosten nicht mehr leisten. Eine Teuerung folgt auf die nächste: Strom, Heizung, Mieten, auch die Preise für Möbel, Geräte, Reparaturen steigen ungebremst. Mit 1. April erfolgt eine weitere Erhöhung um 8,6 Prozent. Die Bundesregierung hat heute eine Wohnkostenhilfe in Form einer Einmalzahlung angekündigt.
Schon vor der Teuerungswelle musste sich etwa die Hälfte der Haushalte bei allen anderen Ausgaben einschränken, um die Wohnkosten finanzieren zu können. Die aktuelle Entwicklung gibt Anlass zur Sorge, denn immer mehr Menschen sind auf staatlichen Hilfen angewiesen.
Seit Jahrzehnten sind die Wohnkosten in Österreich der größte Preistreiber. In keinem anderen EU-Land sind sie in den vergangenen Jahren so stark gestiegen. Die Löhne und Gehälter haben sich bei weitem nicht im selben Ausmaß erhöht. 92 % der Österreicher:innen befürworten staatliche Eingriffe bei den Wohnkosten, 72 % Mietzinsobergrenzen.
Graz beschränkt Erhöhung heuer auf 2 % jährlich
In Wohnungen mit freier Mietzinsbildung (frei finanzierte Neubauten) kann der Vermieter entsprechend der vereinbarten Indexklausel erhöhen. Im Gegensatz dazu besteht bei Wohnungen im öffentlichen Eigentum die Möglichkeit, Mieterhöhungen auszusetzen oder in sozial verträglicher Weise zu erhöhen. In den Gemeindewohnungen im Eigentum der Stadt Graz etwa werden die Mieten heuer um 2 Prozent und in folgenden Jahren 2024-2026 um weitere insgesamt 4 Prozent.
Bürgermeisterin Elke Kahr erklärt: „Dass immer mehr Mieterinnen und Mieter von staatlichen Hilfen abhängig werden, ist eine Besorgnis erregende Entwicklung. Die ständige Unsicherheit, ob die Wohnung in ein paar Monaten noch bezahlbar ist, ist unzumutbar, vielen bleibt kaum noch Geld für andere Ausgaben. Deshalb wird die starke Erhöhung in den städtischen Gemeindewohnungen in Graz nicht weitergegeben, sondern begrenzt, heuer mit 2 Prozent."
Quelle: Stadt Graz