Innsbruck: Behördengänge im Rathaus nur für unverzichtbare Anliegen
Terminvereinbarungen im Lockdown in dringenden Fällen weiterhin möglich
Der Stadtmagistrat ist auch während des zweiten Lockdowns, der ab Dienstag, 17. November, in Kraft tritt, im sicherheitsoptimierten Betrieb grundsätzlich für dringende Anliegen der BürgerInnen, welche keinen Aufschub dulden, geöffnet. Die BürgerInnen werden aber gebeten, Terminvergaben im Lockdown nur für unverzichtbare Anliegen mit den jeweiligen Fachdienststellen des Magistrats zu vereinbaren. Aufschiebbare Behördengänge im Rathaus sollen nach Möglichkeit nach dem Lockdown ab Montag, 7. Dezember, erledigt werden.
Das Rathaus ist weiterhin über die Eingänge Fallmerayerstraße Nord sowie Bürgerservice in den RathausGalerien erreichbar. Die Zutrittskontrollen an den beiden Eingängen bleiben aufrecht. Mietangelegenheiten, wie beispielsweise Anträge zur Mietzinsbeihilfe, können teilweise direkt am Vorplatz des Bürgerservice in den RathausGalerien erledigt werden.
Sämtliche Kontaktdaten zu den einzelnen Fachdienststellen sowie die Online-Leistungen des Stadtmagistrats sind im Internet unter www.innsbruck.gv.at zu finden. Dort ermöglicht auch die Handy-Signatur als rechtsgültige elektronische Unterschrift Amtswege im Internet zu erledigen.
Stadtbibliothek geschlossen
Aufgrund der aktuellen Covid-19-Maßnahmen bleibt zudem die Stadtbibliothek ab Dienstag, 17. November, bis auf Weiteres geschlossen. Alle ausgeliehenen Medien sind in diesem Zeitraum automatisch verlängert. Aktuelle Informationen gibt es auf der Website der Stadtbibliothek unter stadtbibliothek.innsbruck.gv.at. MF
Quelle: Stadt Innsbruck