Salzburg: Bessere Betreuungsqualität in Kindergärten wird gesetzlich verankert
Foto: Land Salzburg / Neumayr – Leopold
Salzburg hat mit 7,4 Kindern pro Fachkraft besten Betreuungsschlüssel in Österreich / Künftig zweite Betreuungskraft ab 20 Kindern
(LK) „Das Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz 2019 brachte bereits eine Vielzahl an Verbesserungen für die Kinder, Pädagogik-Kräfte und Eltern. Der Fokus dieser Novelle wurde nun klar auf kleinere Gruppen und einen verbesserten Betreuungsschlüssel gelegt. Schließlich steht und fällt die Betreuungsqualität in den elementaren Kinderbetreuungseinrichtungen mit dem Betreuungsschlüssel und der Ausbildung der Pädagoginnen und Pädagogen. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Salzburg hat österreichweit mit 7,4 Kindern pro Fachkraft den mit Abstand besten Betreuungsschlüssel. Der Österreichschnitt liegt bei zehn Kindern pro Fachkraft“, sagt Landesrätin Andrea Klambauer.
Jetzt wurde der nächste Schritt gesetzt und die Betreuungsqualität auch gesetzlich verankert. „Für jede Kindergartengruppe ist künftig durch die Novelle ab einer Gruppengröße von 20 Kindern eine zweite Betreuungskraft gesetzlich vorgeschrieben. Bisher war dies erst bei einer Gruppengröße von 23 Kindern der Fall. Eine Überschreitung der regulären Gruppengröße ist mit 25 Kindern pro Gruppe künftig begrenzt und damit die Betreuungsqualität sichergestellt“, so Landesrätin Andrea Klambauer.
Keine Abstriche mehr in der Betreuungsqualität
Das Budget dafür ist ab September 2021 gesichert. Das Gesetz wird mit 1. Jänner 2022 in Kraft treten, der verbesserte Betreuungsschlüssel wird aber bereits ab September 2021 finanziell vom Ressort gefördert. Kindergärten, die den notwendigen Betreuungsschlüssel noch nicht erreichen, haben eine Übergangsfrist bis zum folgenden Kindergartenjahr im September 2022. Das Landesbudget für die elementare Bildung und Kinderbetreuung wurde von 57,6 Millionen Euro im Jahr 2018 auf 74,4 Millionen für 2021 erhöht. Das ist eine Steigerung von 29 Prozent. Für die qualitativen Verbesserungen stehen ab 2022 weitere 1,3 Millionen zur Verfügung.
Weitere Verbesserungen im Detail
- Die Zeiten der Sonderkindergartenpädagogik-Kräfte werden definiert (bisher „zeitweise“): künftig bei einem Kind mit besonderem Betreuungsbedarf 10 Stunden, zwei Kinder 20 Stunden, ab drei Kindern ständig.
- Mit der Novelle wird geregelt, dass Kinder, die sich im Kindergarten schwer tun, nicht mehr ausgeschlossen, sondern suspendiert werden. Künftig unterstützt in solchen Fällen das mobile pädagogische Beratungsteam die Einrichtungen und leistet direkt in den Kindergruppen Supervision.
Gsenger: „Kinder werden individueller gefördert.“
Sigrid Gsenger, die Leiterin der Kinderbildung in der Marktgemeinde Kuchl, sieht in der Novelle eine deutliche Verbesserung sowohl für die Kinder als auch für die Pädagoginnen und Pädagogen. „Weniger Kinder pro pädagogischer Fachkraft ermöglichen eine intensivere Bildungsarbeit. So können wir jedes Kind individueller und besser fördern“, sagt Gsenger. Die Expertin vertritt als Sprecherin die Berufsgruppe der Elementarpädagoginnen und –pädagogen in Salzburg.
Fachkräftestipendium sichert Ausbildung im zweiten Bildungsweg
Das Fachkräfte-Stipendium für Elementarpädagogik wurde von Landesrätin Klambauer maßgeblich angeschoben, indem sie eine gemeinsame Position aller Bundesländer gegenüber der Bundesregierung initiiert hat. Auslöser dafür war die fehlende Unterteilung der Bewerberinnen in Fach- und Assistenzkräfte. „Der Fachkräftemangel wurde jetzt von der Bundesregierung als Problem erkannt und ein Fachkräftestipendium für Elementarpädagoginnen und Pädagogen angekündigt. Damit wird die Ausbildung im Bereich Elementarpädagogik im zweiten Bildungsweg maßgeblich erleichtert“, sagt Landesrätin Klambauer abschließend.
Quelle: Land Salzburg