Ein 17-jähriger Mann aus dem Bezirk Klagenfurt Land kaufte am 22.04.2022 über eine Onlinebörse Felgen für sein Moped und überwies mittels Online-Bezahldienst einen Betrag von mehreren hundert Euro. Nach Überweisung des Betrages war der unbekannte Verkäufer nicht mehr erreichbar. Durch einen beim Kauf abgeschlossenen Käuferschutz dürfte ein Teil des Kaufbetrages wieder zurücküberwiesen werden.
Quelle: LPD Kärnten
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