Salzburg: Besuchsbegleitung für alle Familien

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Salzburg

03 Okt 07:00 2024 von Redaktion Salzburg Print This Article

Länder sprechen sich für höhere finanzielle Unterstützung aus

(LK) Familiengerichte ordnen häufig Besuchsbegleitung an, damit Kinder und Elternteile, die getrennt voneinander leben, eine Möglichkeit zu Kontakt in geschützter Atmosphäre haben. Diese Möglichkeit soll für einkommensschwache Familien nicht am Geld scheitern, fordern die Kinder- und Jugendhilfereferenten der Bundesländer auf Initiative Salzburgs bei ihrer Konferenz kommenden Freitag in Villach (Kärnten).

Mit der vom Sozialministerium geförderten Besuchsbegleitung können persönliche Kontakte zwischen einkommensschwachen Elternteilen und ihren Kindern, die nicht im selben Haushalt leben, erhalten oder wieder geknüpft werden.

Pewny: „Chance auf familiären Kontakt für alle.“

„Es geht hier um die Möglichkeit, dass zerrissene Familien mit schwierigen Rahmenbedingungen wieder zueinander finden können. Unsere Forderung ist daher, dass der Bund die tatsächlichen Kosten der gerichtlich angeordneten Besuchsbegleitung übernimmt. Denn es ist nicht Aufgabe der Länder als Träger der Kinder- und Jugendhilfe, diese Kosten zu übernehmen“, erläutert Sozialreferent Landesrat Christian Pewny den Salzburger Vorstoß.

Sensibles Vorgehen bei der Anordnung

Konkret wird die Bundesregierung aufgefordert, kostendeckende Vergütungen für begleitete Kontakte mit nicht selbst zahlenden Elternteilen vorzusehen, damit für eine gerichtlich angeordnete und fachlich empfohlene Besuchsbegleitung in allen Bundesländern ausreichende Kontingente sichergestellt sind. Gleichzeitig ist es den Vertreterinnen und Vertreter der Länder wichtig, dass eine Besuchsbegleitung von den Familiengerichten nicht dann übermäßig angeordnet wird, wenn Kinder durch häufige Kontakte mit einem gewalttätigen Elternteil unzumutbaren seelischen Belastungen ausgesetzt sein können.


Quelle: Land Salzburg



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