St. Veit an der Glan: Betrug durch neue Betrugsmasche - "Arbeit im Internet"
Eine 37-jährige Frau aus dem Bezirk St. Veit wurde über Bekannte auf eine Verdienstmöglichkeit im Internet aufmerksam, welche sich in weiterer Folge als Betrugsmasche herausstellte.
Der Frau wurde versichert, dass sie über eine App durch das Anklicken von Waren auf einer Internetseite einen Werbeeffekt erwirken würde, da die Waren dadurch schneller verkauft werden würden. Dabei wurde der Frau eine Gewinnbeteiligung versprochen, welche sie durch das Anklicken möglichst vieler Waren steigern könne. Um die Verdienstmöglichkeit in Anspruch zu nehmen, müsse die Frau lediglich als Startkapital mehrere hundert Euro auf ein ungarisches Bankkonto überweisen. Die Frau tätigte die Überweisung und stellte nach wenigen Tagen fest, dass sie keinen Zugriff mehr auf die App und auch das investierte Geld hatte. Daraufhin erstattete die Frau Anzeige.
In den vergangenen Tagen kam es vermehrt zur Anzeigenerstattung aufgrund von Betrügereien durch dieselbe Betrugsmasche. Um mediale Verbreitung wird aus Gründen der Kriminalprävention ersucht.
Anbei werden auch einige Tipps des Bundeskriminalamtes übermittelt:
• Das schnelle Geld und hohe Gewinnchancen gibt es auch im Internet nicht. Wenn Ihnen etwas "zu schön scheint, um wahr zu sein", ist es höchstwahrscheinlich ein Betrug.
• Recherchieren Sie im Internet, ob es Warnungen oder Beschwerden zu diesen Plattformen oder Gesellschaften gibt, z.B.: Watchlist Internet, Suchmaschinen-Ergebnisseiten.
• Vergewissern Sie sich, dass im Falle von Trading- oder Handelsplattformen eine entsprechende Konzession der Finanzmarktaufsicht (FMA) besteht und prüfen Sie, ob bereits eine Warnung der FMA zu dieser Plattform oder den Betreibergesellschaften vorliegt. Hinweise und Anfragemöglichkeiten finden sie unter www.fma.gv.at .
• Schauen Sie sich die Trading Plattform genau an: Ist ein Impressum angegeben? Ist ein Verantwortlicher telefonisch erreichbar? Nimmt man sich Zeit, Ihnen das Geschäftsmodell zu erklären? Wenn diese Punkte nicht zutreffen, lassen Sie die Finger von dem Geschäft.
• Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGBs. Sind diese schlüssig und seriös?
• Wenn Sie nach der ersten Einzahlung sofort kontaktiert werden und nachdrücklich mehr Geld verlangt wird, zahlen Sie keinesfalls weitere Summen.
• Kreditkartenzahlungen sind teilweise bis zu drei Wochen stornierbar und die Zahlungen können rückgefordert werden.
• Wenn Sie bereits einen Schaden erlitten haben, erstatten Sie auf jeden Fall eine Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle. Sie brauchen sich nicht zu schämen - Ihre Mitarbeit kann für Ermittlungstätigkeiten hilfreich sein
Quelle: LPD Kärnten