Leobersdorf: Betrug und Sozialleistungsbetrug geklärt

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Polizeiauto - Symbolbild

19 Dez 11:32 2022 von Redaktion Salzburg Print This Article

Die Erhebungen der Kriminaldienstgruppe der Polizeiinspektion Berndorf ergaben, dass die 28-jährige Beschuldigte mit ihrem neuen 29-jährigen Ehemann in Leobersdorf ein Büro betrieben habe und beide als Tippgeber für eine Maklerfirma in Ternitz tätig waren. Im Zeitraum von Februar 2020 bis Februar 2022 hätten die beiden etwa 85.000,-- Euro Vermittlungsprovision erwirtschaftet. Gleichzeitig hätten die beiden etwa 40.000,-- Euro an AMS-Hilfen bezogen, die ihnen aufgrund ihrer Einkünfte nicht zugestanden wären.

Im Februar 2020 habe die 28-Jährige begonnen, mehrfach Gewerbe (12 Mal) unter Verwendung der Personalien von Bekannten und Verwandten, zum Teil ohne deren Wissen, anzumelden. Durch Verwendung dieser erlangten Gewerbeberechtigungen habe die Beschuldigte im Zeitraum von August 2020 bis Oktober 2021 um Geldaushilfen aus dem Corona-Härtefall-Fonds sowie des Comeback-Bonus angesucht, wobei die dabei gemachten Angaben großteils frei erfunden waren. Auf verschiedene Konten wurden insgesamt über 88.000,-- Euro an Hilfsgeldern ausbezahlt.

In der Zeit von November 2020 bis Februar 2022 habe der 29-jährige Beschuldigte insgesamt sieben Schadensmeldungen an seine Haushaltsversicherung eingereicht, die erfunden waren bzw. mit ge- und verfälschten Unterlagen erfolgt seien.

Durch ihre Betrugshandlungen in der Zeit von Februar 2020 bis Februar 2022 entstand ein Schaden von ca. 213.000,-- Euro zum Nachteil der Republik Österreich, dem AMS und der Haushaltsversicherung.

Weiters soll die 28-Jährige versucht haben, eine Zeugin zu nötigen, indem sie deren 8-jährigen Sohn bedrohte.

Die Polizeibediensteten konnten zwei weitere Beschuldigte, ein Ehepaar aus dem Bezirk Baden, beide 37 Jahre, ausforschen, welche durch Falschangaben aus ihrer gewerblichen Tätigkeit ("Tippgeber") insgesamt 34.000,-- Euro unrechtmäßig aus dem Corona-Härtefall-Fonds sowie des Comeback-Bonus erhalten haben sollen.

Bei weiteren Erhebungen konnten die Ermittler insgesamt elf Beschuldigte aus Wien und dem Bezirk Baden – darunter auch die beiden Hauptbeschuldigten – ausforschen, die in der Maklerfirma in Ternitz als Tippgeber bzw. Makler tätig waren. Diese hätten die vorgelegten Unterlagen von Kreditansuchen ge- bzw. verfälscht. Die Kreditnehmer wussten zum Großteil von diesen Fälschungen nichts. Bei Vorlage der echten Unterlagen wäre es zu keinen Kreditzusagen gekommen. Es wurden etwa 45 Kredite mit einem Gesamtvolumen von etwa 11.550.100,-- Euro beantragt, wobei es zu einer tatsächlichen Auszahlung von ca. 6.278.800,-- Euro gekommen ist. Inwieweit die Banken und die Maklerfirma finanziell durch die Fälschungs- und Betrugshandlungen geschädigt wurden, ist derzeit nicht absehbar.

Das Büro in Leobersdorf wurde zwischenzeitlich geschlossen. Das beschuldigte Ehepaar habe sich im August 2022 in die Türkei abgesetzt.

Polizistinnen und Polizisten der Polizeiinspektion Berndorf haben insgesamt 18 Beschuldigte ausgeforscht und 79 Straftaten (Betrug, schwerer Betrug, gewerbsmäßiger Betrug, Urkundenfälschung, Nötigung und Geldwäsche) geklärt und den zuständigen Staatsanwaltschaften angezeigt, wobei 34 Straftaten dem hauptbeschuldigten Ehepaar zugeordnet werden konnte.

Anmerkung: Das Gewerbe des "Tippgebers" ist ein freies, nicht reglementiertes Gewerbe, welches von jedermann ausgeübt werden darf. Insofern darf ein Tippgeber für eine gewerbliche Vermittlungstätigkeit zwischen Käufer und Verkäufer kein Entgelt verlangen, da dies nur Makler verlangen dürfen. Ein Tippgeber darf lediglich Verkäufer und Käufer an gewerberechtlich befugte Vermittler (Makler) unter Ausschluss der Übernahme von Aufträgen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vermitteln. Es bedarf eines Vertrages zwischen Tippgeber und Makler.



Quelle: LPD Niederösterreich



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