Spittal an der Drau: Betrunkener Pensionist (84) fuhr ohne Rücksicht über belebten Schutzweg - Frau und Kind verletzt
Ein 84-jähriger Mann aus dem Bezirk Spittal an der Drau lenkte am 22.05., um 16.05 Uhr seinen PKW auf der B99, Höhe des Burgplatzes in Spittal an der Drau auf dem Linksabbiegestreifen von Norden kommend in Richtung Süden. Zur gleichen Zeit überquerte eine 31-jährige Frau aus dem Bezirk Spittal an der Drau den Schutzweg bei Grünlicht von Osten in Richtung Westen. Ebenfalls überquerte ein 43-jähriger Mann aus dem Bezirk Spittal an der Drau mit seinen beiden Kindern (11 Jahre und 8 Jahre) den Schutzweg bei Grünlicht von Westen in Richtung Osten. Der 84-jährige missachtete das Rotlicht und kollidierte mit dem 8-jährigen Sohn sowie mit der 31- jährigen Frau Der 8-jährige wurde durch den Aufprall zu Boden geschleudert und stand, konnte jedoch wenige Sekunden später aus Eigenem wieder aufstehen. Die 31-jährige wurde mit der Stoßstange am linken Knie getroffen und konnte sich selbstständig auf den Gehsteig begeben. Der Lenker hielt sein Fahrzeug abrupt an und deutete lediglich etwas aus dem Fahrzeug. In weiterer Folge setzte dieser seine Fahrt ohne Erste Hilfe zu leisten fort und beging Fahrerflucht. Von den Beteiligten konnte lediglich das Kennzeichen notiert werden. Eine örtliche Fahndung der Streife Spittal 2 verlief positiv. Der 84-jährige konnte an seiner Meldeadresse angetroffen werden. Ein dort durchgeführter Alkovortest ergab eine mittelgradige Alkoholisierung Nach erfolgter Aufforderung zum Alkomatentest wurde dieser vom 84-jährigen verweigert. Der Führerschein wurde vorläufig abgenommen und der 84-jährige wird wegen verschiedener Verwaltungsübertretungen angezeigt. Weiters wird der Staatsanwaltschaft berichtet. Der Rettungsdienst wurde von beiden verletzten Personen verweigert. Die 31-jährige begab sich nach der Opfervernehmung auf der Polizeiinspektion Spittal an der Drau selbstständig in das Krankenhaus Spittal an der Drau. Der 8-jährige erlitt lediglich ein paar Abschürfungen, eine weitere medizinische Versorgung war nicht erforderlich.
Quelle: LPD Kärnten