Kärnten: Bewilligungspflicht von Silageballen innerhalb der Mahdperiode vom Tisch

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
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01 Mai 21:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

LR.in Schaar, LR Gruber: Lösung im Sinne der bäuerlichen Betriebe und der Naturverträglichkeit gemeinsam auf den Weg gebracht

Klagenfurt (LPD). Auslösendes Ereignis rund um die Diskussion der Silageballen war ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts. Konkret ging es um die Zwischenlagerung von Silageballen in der freien Landschaft. Die Silageballen haben als Winterfutter für die Tiere traditionell eine große Bedeutung für die kleinstrukturierte bäuerliche Landwirtschaft in Kärnten. Um eine zufriedenstellende Lösung für alle Seiten möglich zu machen, wurde gemeinsam durch Umweltlandesrätin Sara Schaar und Agrarlandesrat Martin Gruber zu mehreren runden Tischen geladen und eine externe Rechtsexpertise eingeholt.

„Man hat sich darauf geeinigt, dass sich eine Zwischenlagerung auf eine Mahdperiode beschränken soll. Grundsätzlich sollen Silageballen somit binnen Jahresfrist verfüttert bzw. vom Feld verbracht werden und vordringlich so abgestellt werden, dass sie das Landschaftsbild so wenig wie möglich beeinträchtigen“, erklärt Schaar. In der freien Landschaft ist überdies darauf zu achten, dass sie nicht in Hochwasserabflussbereichen gelagert werden.

„Durch diese Zwischenlagerungszeit für die Silageballen haben die bäuerlichen Betriebe nun eine praktikablere Möglichkeit, ihr Futter für den kommenden Winter auch in der freien Landschaft bewilligungsfrei aufzubewahren, wie es seit Jahrzehnten im Rahmen einer zeitgemäßen, bäuerlichen Landwirtschaft in Kärnten üblich ist“, so Gruber.

Ist es notwendig über die Mahdperiode (Jahresfrist) hinaus Silageballen in der freien Landschaft zu lagern, ist bei der Bezirksverwaltungsbehörde ein Ansuchen um eine Bewilligung für einen Lagerplatz zu stellen.




Quelle: Land Kärnten



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