Tirol: Bilanz zu Verkehrskontrollen in der Faschingswoche
Die Landesverkehrsabteilung der Landespolizeidirektion Tirol berichtet:
Die im Vorfeld ergangenen Informationen und Warnungen zum Thema "Alkoholfahrten" sowie die Ankündigung der Tiroler Polizei, vom Unsinnigen Donnerstag bis zum Faschingsdienstag intensive Alkoholkontrollen auf Tirols Straßen durchzuführen, haben nur zum Teil gewirkt.
Wenngleich sich die weit überwiegende Zahl der Fahrzeuglenker*innen sehr diszipliniert verhielt und vorbildlich mit 0,0 Promille unterwegs war, so wurden in der heurigen Faschingswoche wiederum etliche Lenker*innen angehalten, die sich ungeachtet aller Warnungen im beeinträchtigten Zustand ans Steuer setzten – insgesamt zog die Polizei in der Faschingswoche 121 Alko-Lenker*innen und 6 durch Suchtgift beeinträchtigte Lenker*innen aus dem Verkehr.
In Hinblick auf Verkehrsunfälle mit Personenschaden unter Alkohol/-Drogeneinfluss wurden im heurigen Jahr insgesamt 5 Alkoholunfälle mit insgesamt 7 verletzten Personen (4 in Innsbruck, 1 auf der A-12 – Inntalautobahn - bei Mötz) verzeichnet.
Ergebnis der Alkoholkontrollen:
• 5.091 Fahrzeuglenker*innen wurden auf Alkohol getestet
• 127 Lenker*innen waren beeinträchtigt
? 78 Lenker*innen mit mehr als 0,8 Promille
? 43 Lenker*innen mit Werten zwischen 0,5 und 0,8 Promille
? 6 Lenker*innen war durch Suchtgift beeinträchtigt
Allen durch Alkohol/Suchtgift beeinträchtigten Fahrzeuglenkern*innen wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Anzeige an die zuständige Behörde erstattet. Bei 63 Lenkern*innen wurde der Führerschein an Ort und Stelle vorläufig abgenommen.
Besonderheiten:
- Bei einem landesweiten Planquadrat am Faschingssamstag wurden in einer Nacht 27 Alkoholdelikte und 1 Drogendelikt festgestellt.
- Bei einer verkehrspolizeilichen Großkontrolle durch die Landesverkehrsabteilung Tirol wurden im Bezirk Innsbruck-Land und in der Stadt Innsbruck am Faschingsdienstag 19 Alkoholdelikte und 1 Drogendelikt festgestellt.
- Am 26.02.2022 wurde auf der A 12 im Gemeindegebiet von Tulfes in Richtung Osten ein Schweizer PKW-Lenker bei einer erlaubten zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h mit einer Geschwindigkeit von 167 km/h gemessen und von einer Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung angehalten. Aufgrund der aggressiven Fahrweise (u. a. Missachtung des Sicherheitsabstandes) wurde dem Lenker der Führerschein an Ort und Stelle abgenommen und eine vorläufige Sicherheitsleistung eingehoben.
- Am 27.02.2022 wurde ebenfalls auf der A 12 im Gemeindegebiet von Kolsass in Richtung Westen ein österreichischer PKW-Lenker bei einer erlaubten zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h mit einer Geschwindigkeit von 172 km/h festgestellt und von einer Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung angehalten. Der Lenker wurde der BH Innsbruck angezeigt.
- Am 28.02.2022 wurde auf der A 12 im Gemeindegebiet von Radfeld in Richtung Osten ein österreichischer PKW-Lenker durch eine Zivilstreife wahrgenommen, wie dieser rechts überholte und anschließend sein Fahrzeug bei einer erlaubten zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf eine Geschwindigkeit von 172 km/h beschleunigte. Der Lenker wurde an die BH Kufstein zur Anzeige gebracht.
Quelle: LPD Tirol