Niederösterreich: Bis zum 15. Jänner zur NÖ Jugendpartnergemeinde 2022-2024 bewerben
LR Teschl-Hofmeister: Möchte die großartige Jugendarbeit in den Gemeinden wertschätzen und vor den Vorhang holen
„Ich sehe tagtäglich, was unsere Gemeinden für die Jugend leisten. Das große Engagement der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sorgt für eine lebenswerte Heimat für junge Menschen in Niederösterreich. Unsere Jugendgemeinderätinnen und Jugendgemeinderäte gestalten und unterstützen wichtige Projekte und setzen weithin sichtbare Initiativen. Ich möchte, dass all diese Bemühungen durch den Titel einer NÖ Jugend-Partnergemeinde sichtbar anerkannt werden“, so Jugend-Landesrätin Teschl-Hofmeister.
Niederösterreich hat gewählte Jugendgemeinderätinnen und Jugendgemeinderäte in allen Gemeinden gesetzlich verankert. Jugendarbeit mit hohem Anspruch und passendem Angebot wird durch die Zertifizierung zur NÖ Jugend-Partnergemeinde sichtbar gemacht. Der Bogen der Kriterien für eine Jugend-Partnergemeinde spannt sich von der aktiven Mitbeteiligung in der Gemeinde, ein passendes Raumangebot für die Jugend bis hin zu Jobinitiativen. Darüber hinaus gibt es bei der aktuellen Zertifizierung auch die Gelegenheit, ein besonderes „Herzensprojekt“ im Jugendbereich zu beschreiben.
„Die niederösterreichischen Gemeinden gestalten ein attraktives Umfeld für junge Menschen. Ein großer Dank gebührt den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern für ihr Engagement. Mit ihnen, unseren Jugendgemeinderätinnen und Jugendgemeinderäten, dem NÖ Gemeindebund und dem GemeindevertreterInnenverband, aber auch allen NÖ Jugendverbänden haben wir starke Partner“, so Teschl-Hofmeister.
Die MitarbeiterInnen des Jugend:Gemeinde:Service der Jugend:info NÖ werden in den nächsten Tagen bis zum Anmeldeschluss am 15. Jänner 2022 alle niederösterreichischen Gemeinden über die Möglichkeiten und den Nutzen der dreijährigen Zertifizierung informieren. Anmeldeschluss ist der 15. Jänner 2022. Dann werden wieder viele Gemeinden mit Zusatzortstafel „NÖ Jugend-Partnergemeinde 2022 – 2024“ ausgezeichnet.
Weitere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter Kraus, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail [email protected].
Quelle: Land Niederösterreich