Salzburg: Bisher 41.000 Hektar für Salzburgs Landwirtschaft neu geordnet

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Foto: Land Salzburg/Büro Schwaiger
07 Jän 15:00 2024 von Redaktion International Print This Article

In den letzten 100 Jahren konnten 700 Projekte abgeschlossen werden / Ein aktueller Blick in die Gemeinden

(LK) 41.000 Hektar oder umgerechnet rund 57.423 Fußballfelder konnten, in den vergangenen 100 Jahren, seit dem es die Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsverfahren in Salzburg gibt, bereits neu geordnet werden. Aus zuvor kleinen und von vielen Besitzern geprägten Gründen wurden so landwirtschaftliche Nutzflächen, die besser und ertragreicher zu bewirtschaften sind. Der Schwerpunkt liegt dabei im Flachgau aber auch in den Talböden innergebirg.

Zurzeit werden bei der Agrarbehörde Salzburg zirka 35 solcher Verfahren in technischer als auch in rechtlicher Hinsicht abgewickelt. Dabei sind eine Gesamtfläche von rund 1.200 Hektar und 530 unterschiedliche Grundeigentümer betroffen. „Diese Zahlen zeigen, wie komplex die Vorhaben sind. Außerdem ist es ein mehrstufiger Prozess, der von der Vermessung, Bewertung und Neueinteilung über die Erschließung bis zur Bauphase und Grundbucheintragung reicht. Aber am Schluss profitieren alle: die Landwirte, die Grundbesitzer, die Kulturlandschaft und die Natur“, so Landesrat Josef Schwaiger.

Blick in die Gemeinden 2023

Abhängig von der Größe und Komplexität des Verfahrens erstreckt sich die Dauer von Zusammenlegungs- und Flurbereinigungsvefahren in der Regel über mehrere Jahre. 2023 konnten durch die Agrarbehörde 15 Übereinkommen grundbücherlich abgeschlossen werden und 80 Verträge wurden als Maßnahme anerkannt. Dazu hier ein konkreter Blick in die Gemeinden:

  • St. Michael: Flurbereinigungsverfahren St. Martin, zirka 19 Hektar, vollständig abgeschlossen
  • Nußdorf am Haunsberg: Zusammenlegungsverfahren Pinswag, zirka 102 Hektar vollständig abgeschlossen
  • St. Gilgen: Flurbereinigungsverfahren Eislau, zirka 35 Hektar, die Gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen baulich fertiggestellt, es folgt 2024 noch die abschließende Umsetzung in Grundbuch und Kataster
  • Göriach: Zusammenlegungsverfahren Vordergöriach, zirka 72 Hektar, Gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen baulich nahezu fertiggestellt, Flächen werden bereits nach den neuen Grenzen bewirtschaftet
  • Berndorf: Zusammenlegungsverfahren Aigen, zirka 87 Hektar, Gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen baulich nahezu fertiggestellt, die Flächen werden bereits nach den neuen Grenzen bewirtschaftet
  • Thalgau: Zusammenlegungsverfahren Schwandt, zirka 100 Hektar, Erhebung des Besitzstandes abgeschlossen, es folgen 2024 die Gespräche mit den Betroffen über die Neueinteilung

Hauptziel: Agrarstruktur verbessern

Das Hauptziel dieser Verfahren ist es, die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Nutzflächen zu verbessen und zu vereinfachen, indem Mängel der Agrarstruktur behoben werden. Dazu gehören ungünstige Grundstücksformen, zersplitterte Eigentumsverhältnisse, unerschlossene Grundstücke, eingeschlossene Grundstücke (Enklaven) oder beengte Hoflagen. Dadurch kann folgendes erreicht werden:

  • Anzahl der Grundstücke wird verringert
  • Bessere Grundstücksausformung
  • Kürzere Wegstrecken bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Grundstücke
  • Geringerer Maschineneinsatz bei gleichem Ertrag
  • Energieeinsparung
  • Geringerer Arbeitsaufwand
  • Geringere Bodenverdichtung infolge geringerer Wendeflächen
  • Sicherung von Lebensräumen für Fauna und Flora (Artenschutz)
  • Wind- und Erosionsschutz
  • Wuchsklimaverbesserung

Natur wird miteinbezogen

Werden Baumaßnahmen notwendig, bezieht die Agrarbehörde immer auch den Naturschutzbeauftragten, Sachverständige des Wasserbaus und des Forstwesens sowie die jeweiligen Gemeinden und andere Betroffene mit ein. Die Natur profitiert bei den Verfahren dann durch zum Beispiel die Neuanlage von Teichen und Gräben, Blühstreifen, Baum- und Heckenbepflanzungen sowie die Ausweisung von Pufferzonen entlang von Bächen.

Lexikon: Grundzusammenlegung vs. Flurbereinigung

Grundsätzlich beziehen sich beide Begriffe auf dasselbe Ziel und es gelten die gleichen Kriterien. Bei großen Verfahren mit zum Beispiel hundert bis mehreren hundert Hektar einbezogener Fläche spricht man jedoch von Grundzusammenlegungsverfahren. Kleinere Verfahren mit weniger Grundeigentümern und Grundstücken werden als Flurbereinigungsverfahren bezeichnet.


Quelle: Land Salzburg



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